Frage geschrieben am 18.03.2010 13:51:31
Falsche Adressangaben
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1154ich habe eine Anzeige wegen Warenkreditbetrugs erhalten und zwar aus folgendem Grund:
Ich war in für drei Wochen in der Reha mit anschließender Kur. Aus diesem Grund habe/konnte ich auf Briefe und Telefonanrufe nicht antworten. Die Firma hat sich dann im Internet nach meiner Adresse erkundigt und über die Internet „gelbex.de“ herausgefunden, dass unter meiner Adresse ein Krankenhaus registriert ist. Die Telefonnummer die dort zu meiner Adresse angegeben ist, ist eine der uralten 3-stelligen Telefonnummern, die meine Eltern vor der Eingemeindung unseres Dorfes hatten.
Die Anzeige wegen Betrugs hat sich problemlos geklärt. Ich habe nach Rückkehr bezahlt und unaufgefordert die Unterlagen der Krankenkasse vorgelegt. Sind zufrieden und alles ist ok.
Ich weiß nur nicht wie ich solchen Fällen vorbeugen kann und diesen ominöse Eintrag von dieser Internetseite bekomme. Im Impressum sind Telefonnummer und Emailadresse angegeben und unter beiden Sachen ist diese „Firma“ nicht zu erreichen….
Wie soll ich nun reagieren?
Antwort geschrieben am 18.03.2010 14:16:44 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 390
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:
Aufgrund des Massenphänomens des Internets wird es nur schwer möglich sein, alle nicht mehr aktuellen oder falschen Adressen herauszufinden und diese zu ändern beziehungsweise ändern zu lassen.
Ansonsten langt es allerdings nach meiner Ansicht völlig aus, wenn Sie bei zukünftigen Warenbestellungen eine zutreffende Adresse angeben.
Falls Sie sich dann doch längere Zeit woanders befinden, können Sie immer noch einen Nachsendeantrag etc. bei der Post stellen.
Außerdem müsste ja auch dem Unternehmen, bei der Sie die Ware bestellt haben, aufgefallen sein, dass der Brief nicht an sie zurückkam, also zugestellt werden konnte, Sie lediglich darauf nicht reagiert haben.
Im Rahmen meiner eigenen Suche konnte ich jedoch Ihren Namen im Branchenbuch von der von Ihnen angegebenen Seite nicht finden, sondern nur im Rahmen der dort allgemeinen möglichen Internetsuche.
Vielleicht könnten Sie mir insofern noch nähere Angaben machen, was hier im Wege der kostenlosen Nachfragefunktion möglich ist.
Ansonsten haben Sie natürlich einen Anspruch auf Berichtigung und können diese zum Teil selbst vornehmen.
Gegebenenfalls wenden Sie sich nochmals schriftlich an den von Ihnen genannten Anbieter.
Schließlich dürfte aber alles solange kein Problem darstellen, soweit zutreffende Adressdaten von Ihnen angegeben worden sind, also bei Warenbestellungen im Internet oder sonst wie.
Vertragspartner wären auch dann gehalten, eine offizielle Anfrage bei dem jeweiligen Einwohnermeldeamt zu unternehmen.
Ich hoffe, Ihnen damit schon weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Über eine Rückmeldung von Ihnen freue ich mich!
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
HSV Rechtsanwälte
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