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Frage geschrieben am 21.12.2011 19:48:45

Falsche Abbuchung Energielieferant

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 732
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

am 07.11.2011 hat mein Energielieferant zwei ungerechtfertigte Abbuchungen von meinem Girokonto vorgenommen.
Der Liefervertrag sieht eine Einmalzahlung des gesamten Rechnungsbetrages jährlich im Voraus vor. Diese Zahlung wurde am 01.09.2011 per Abbuchung korrekt durchgeführt.
Die vorgenommenen Falschbuchungen vom 07.11.2011 haben die Höhe von ca 50% der Jahresrechnung. Dies ist für mich keine Lapalie.
Am 14.12.2011 habe ich den Lieferant per Email zur Rücküberweisung aufgefordert. Am 16.12.2011 habe ich den Lieferanten telefonisch zur Rücküberweisung aufgefordert. Telefonisch erhielt ich die Auskunft der unverzüglichen Weiterleitung des Vorganges in die Fachabteilung.
(Mir war leider zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, das ein Anruf bei meiner Bank "genügt" hätte, um die Abbuchungen zurückbuchen zu lassen)
Am 19.12.2011 habe ich erneut per Email die Rücküberweisung vom Energieversorger gefordert.
Eine von mir gesetzte Frist zur Rücküberweisung bis zum 21.12.2011 ist ohne Stellungnahme (weder Anruf, Brief, Email) des Versorgers und vor allem ohne Rücküberweisung abgelaufen.

Habe ich über den Weg des Strafantrags eine reelle Aussicht darauf, mein Geld zurück zu erhalten?
Was kann ich sonst tun?

Danke


Antwort geschrieben am 21.12.2011 21:08:23
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Der Strafrechtsweg ist hier keinesfalls der geeignete Weg. Abgesehen davon, dass eine Strafbarkeit mangels Nachweis des Vorsatzes kaum in Betracht kommt, würden Sie durch eine Strafanzeige niemals Ihr Geld zurückbekommen.

Sie dagegen sollten den Zivilrechtsweg beschreiten.

Der Zivilrechtsweg regelt Streitigkeiten, zum Beispiel Geldforderungen, unter Privaten. Sie sollten versuchen, den Grund für die Abbuchung in Erfahrung zu bringen. Sollten Sie danach ganz sicher sein, dass die Abbuchung zu Unrecht erfolgte, sollten Sie dem Lieferanten schriftlich eine letzte Zahlungsfrist setzen und im Falle des erfolglosen Fristablaufs Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben. Für Letzteres rate ich Ihnen, einen Rechtsanwalt vor Ort zu Rate zu ziehen.



Abschließend weise ich Sie daraufhin, dass im Rahmen dieser Plattform lediglich eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, erfolgen kann. Sollten hier wichtige Informationen hinzugefügt, weggelassen oder unklar dargestellt worden sein, kann die rechtliche Beurteilung auch völlig anders aussehen. Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Ich wünsche Ihnen alles Gute in dieser Angelegenheit und natürlich ein frohes Weihnachtsfest!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt


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