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Falsche Euroumrechnung


18.06.2012 10:32 |
Preis: 50,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 1 Stunde

Meine Kaltmiete betrug zur Euroumstellung 1200 DM.Seit der Euroumstellung schrieb mein Vermieter jedesmal in den Nebenkostenabrechnungen, die Miete beträgt 600 Euro. Das wurde immer bezahlt. Diesen Monat (06/2012) kam eine Nebenkostenabrechnung von 2007, in der er die 13,55 Euro seit Euroumstellung für jeden Monat (bis heute)zurückverlangt.Die Nebenkosten brauche ich wohl nicht mehr zu bezahlen (wg. Zweijahresfrist).
Muß ich aber für die falsche Umrechnung (vom VM) soviele Jahre zurückzahlen, da er ja bis heute die 600 Euro geduldt hat?
Und wenn ja, gibt es Verjährungsfristen?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 38 weitere Antworten zum Thema:
Falsche
18.06.2012 | 10:55

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
695 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.

Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.

Ihre Frage darf ich wie folgt beantworten:

Die zu zahlende Miete ergibt sich aus dem Mietvertrag und nicht aus der Nebenkostenabrechnung.

Wenn nach der Umstellung auf EURO mit dem Vermieter eine Vereinbarung über die zu zahlende Euro-Miete getroffen wurde, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen.

Eine solche Vereinbarung kann auch stillschweigend getroffen worden sein mit der Folge, dass Sie seit dem 01.01.2002 eine Kaltmiete von 600 EUR schulden.

Auch der Gedanke des Vertrauensschutzes spricht dafür, dass der Vermieter, nachdem er 10 Jahre nur 600 EUR gefordert hat, daran nun gebunden ist.

Selbst wenn dies nicht der Fall wäre, wäre der Großteil der Forderung aber verjährt, da auch Mietforderungen nach 3 Jahren verjähren. Für die Zeit bis zum 31.12.2008 kann der Vermieter also ohnehin nichts mehr verlangen.

Vorbehaltlich einer genauen Prüfung des Mietvertrages und der Nebenkostenabrechnungen gehe ich aber davon aus, dass die Miete einvernehmlich verringert wurde und der Vermieter deshalb mit Nachforderungen ausgeschlossen ist.

Gerne prüfe ich diese Unterlagen für Sie, muss aber darauf hinweisen, dass diese weitergehende Prüfung durch die Pauschalvergütung für diese Erstberatung nicht abgegolten sein kann.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.koelner-onlinescheidung.de
www.mietrecht-in-koeln.de

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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Köln

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