Falschaussage bei der Polizei
25.06.2009 22:20 |
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Alexander Biernacki
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Guten Abend,
erhoffe mir hier Hilfe.
Mein Bruder ist betrunken gefahren, wurde durch Zeugenaussage (Anruf) bei der Polizei "angeschwärzt" und diese hat dann meinen Bruder aus dem Haus geholt und mit zur Wache genommen.Bluttest etc.
Ich habe dann bei der Polizei ausgesagt das ich den Wagen gefahren bin (wir beide sehen uns sehr ähnlich) und da er ja nicht Inflagrantie erwischt wurde, dachten wir die Sache sei damit erledigt.
Nun kam aber Post von der Staatsanwaltschaft der Zeuge habe mit 100% Sicherheit meinen Bruder erkannt???und er musste seinen Führerschein abgeben.Heute ist er zum Anwalt gegangen(leider etwas spät).Sollte es zur Verhandlung kommen, werde ich vor Gericht nicht lügen, sondern dann die Aussage verweigern.Dies würde zwar mit Sicherheit die Verurteilung meines Bruders bedeuten, aber ich möchte keine gerichtliche Falschaussage machen.
So, nun meine Frage:
Wenn ich vor Gericht schweige oder falls sein Anwalt (nach Akteneinsicht) die Sache als Aussichtslos
einschätzt und mein Bruder die Tat zugibt,kann meine falsche Aussage bei der Polizei für mich Strafrechtliche Folgen haben?
Wenn ja, was habe ich zu befürchten?
Seinen Anwalt hat mein Bruder in die Sache eingeweiht.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Martin
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