Falschaussage
| 18.02.2010 19:06 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: ***,00 € |
Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Alexander Sauer
| in unter 1 Stunde
Hallo,
folgendes Problem:
Ich hab vor einem Amtsgericht zusammen mit einem Freund als Zeuge für einen anderen Freund der wegen Beleidigung angeklagt war ausgesagt.Der Angeklagte Kumpel wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Mir ( Nur MIR, mein Kumpel hat die gleiche Zeugenaussage gemacht) wurde vom Richter nach der Verhandlung in seinem Schlusswort angedroht das ich noch Post von der StA bekommen würde wegen Falschaussage.
Ich habe gelesen das das Mindeststrafmaß bei 3 Monaten ohne Bewährung liegt ?? Habe aber auch gelesen das es für Falschaussage auch Geldstrafen per Strafbefehl geben kann.
Stimmt beides ?
Ich stand bis jetzt 3-mal vor Gericht, 2 Verfahren wurden eingestellt, 1 mal wurde ich frei gesprochen.Also nicht vorbestraft.
Ich bin 25 Jahre und habe einen unbefristeten Job.
Was könnte mich strafmäßig erwarten?
Lohnt es sich jetzt schon zum Anwalt zu gehen damit der im Vorfeld evtl. bei der StA noch was schlichten kann?
Oder soll ich warten bis ich Post von der Staatsanwaltschaft bekomme?
Danke Im Voraus!
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 8 weitere Antworten zum Thema:
Falschaussage
Falschaussage









