Falschanzeige und Versicherungsbetrug
| 22.06.2011 20:21
| Preis:
***,00 € |
Strafrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
In Zusammenhang mit Ehestreitigkeiten.Die geschiedene Ehefrau meines Freundes hat sich anhand der KFZ-Nummer meine Namen ,Adresse und Geburtsdatum herausgefunden.Danach übte sie ´´sanftes´´ Stalking .Irgendwann ging ihre Heckscheibe zu Brüche und fand daß es optimal wäre wenn meine Versicherung es zahlen würde.Da ging sie zur Polizei und machte Anzeige,ich hätte sie kaputtgefahren beim Einparken.Das habe ich erfahren wo ich selber zur Polizei gegangen bin sie anzuzeigen,denn die Versicherung hatte sich gemeldet,von wegen ich hätte angerufen um den Schaden zu melden.Was ich natürlich verneint habe und darum gebeten Zahlungen einzustellen und genauer nachzuforschen.Hatte handfeste Beweise daß ich nicht anrufen konnte in der Zeitpunkt (Job wo bestimmte Zeiten festgehalten werden durch EDV,nachträglich nicht zu ändern,inklusive Zeuge daß ich in der angegebene Zeit nicht telefoniert habe). Polizeit hat auch Fahrzeug begutachtet unz Vorfall als unmöglich dokumentiert.Eine Woche später änderte die Dame ihre Aussage und meinte,ich wäre immer noch gewesen ,bloß an eine andere stelle und nicht beim einparken sondern hätte ich ein ´´Gegenstand´´ hinterhergeworfen.Soll ich abwarten was die Versicherung tut oder sie anklagen in eigener Verfahren?Habe Zeugen daß ich an der angegebene Uhrzeit daheim war,Dokumente die belegen daß ich die Versicherung nicht angerufen habe (warum denn auch ?),ein unversehrtes Auto ohne Reparaturen...und so weiter.Danke in Voraus !Welche Aussichten habe ich und was ist mit den Kosten die dabei enstehen ?
22.06.2011 | 21:22
Antwort
von
Rechtsanwalt Peter Schäfer
29 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
nach Ihrer Schilderung dürften Sie nichts schlimmes zu erwarten haben. Da Sie das Fahrzeug der Ex-Frau Ihres Freundes offensichtlich nicht beschädigt haben und dies durch Zeugen und die polizeiliche Aufnahme des Schadensbildes auch beweisen können, müsste das Verfahren gegen Sie eingestellt werden. Hierfür spricht auch, dass die Angaben widersprüchlich sind (erst „Parkunfall" und dann „etwas hinterhergeworfen"). Eine vernünftige Einschätzung ist allerdings immer erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte möglich.
Sie sollten Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung nochmals mitteilen, dass Sie keinen Schaden verursacht haben. Eine Strafanzeige gegen die Ex-Frau haben Sie ja bereits erstattet. Hier steht in der Tat der Verdacht eines versuchten Versicherungsbetruges sowie einer falschen Verdächtigung gemäß
§ 164 StGB im Raum.
Ihre Aussichten sind entsprechend Ihren Angaben als gut zu werten. Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich eine vorsätzliche falsche Verdächtigung durch die Ex-Frau gegen Sie vorliegt, so können Sie Ihre Kosten nach
§§ 823 Abs.2 BGB i.V.m.
§ 164 StGB als
Schadensersatz von der Anzeigeerstatterin ersetzt verlangen.
Bezüglich der gegen Sie erhobenen Vorwürfe könnten Sie durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen, um sich effektiv gegen die Vorwürfe wehren zu können. Allerdings müssten Sie die Kosten hierfür zunächst selber tragen. Erst später können Sie diese Kosten unter Umständen bei einer vorsätzlichen falschen Verdächtigung als
Schadensersatz von der Anzeigeerstatterin einfordern.
Ich weise darauf hin, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage immer erst nach umfassender Sachverhaltsaufklärung und Akteneinsicht möglich ist und die Beantwortung Ihrer Frage lediglich eine erste Orientierung bieten kann.
Für weitere Hilfestellung steht Ihnen meine Kanzlei ebenso wie für eine Verteidigung bzw. Akteneinsicht jederzeit gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie im Bedarfsfall zur Kontaktaufnahme unten stehende E-Mail-Adresse.
Nachfrage vom Fragesteller
23.06.2011 | 14:08
Die Frage ist:Ist es notwendig daß ich einen Anwalt damit gleich beauftrage,oder wäre es doch besser abzuwarten was die Polizei in Zusammenarbeit mit die Versicherung anstellt?Die Polizei hat behauptet der Fall würde ehe danach an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben,falls die Indizien stimmen sollen. Ich möchte nämlich daß die Dame endlich gehörg geschüttelt wird und Ruhe gibt,denn das ist nur eine aus die lange Reihe an Schickanen die sie sich periodisch erlaubt.Ich danke Ihnen vielmals.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
23.06.2011 | 15:23
Da sie sich gegenseitig angezeigt haben, laufen zwei Ermittlungsverfahren gegen verschiedene Personen. Gegen Sie wahrscheinlich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort / Sachbeschädigung. Gegen die Ex-Frau Ihres Freundes wahrscheinlich wegen versuchten Versicherungsbetruges und falscher Verdächtigung.
Bezüglich des Ermittlungsverfahrens gegen die Ex-Frau Ihres Freundes dürfte die Einschaltung eines Anwaltes von Ihrer Seite nicht notwendig sein. Hier empfiehlt es sich zunächst abzuwarten, was die Ermittlungen ergeben.
Bezüglich des gegen Sie geführten Ermittlungsverfahrens können Sie einen Anwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Wenn Ihre Schilderungen zutreffen, dürfte dies noch nicht dringend notwendig sein. Nach Ihren Angaben müsste die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Sie gemäß § 170 Abs.2 StPO einstellen. Die Entscheidung, ob Sie einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung beauftragen, müssen Sie selbst treffen. Wie sich das Verfahren entwickeln wird, also ob es eingestellt wird, kann nämlich nie mit Sicherheit vorausgesagt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Schäfer
Rechtsanwalt