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Frage geschrieben am 28.07.2011 13:39:52

Fakeaccount

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € 48,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1490
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Fakeaccount erstellt. Soweit ich weiß, ist das nicht strafbar, oder?

Wie sieht es aus, wenn ich mit dem Account gechattet habe. Ist dies strafbar? Ist es strafbar, mit diesem Fakeaccount Fotos von anderen Teilnehmern zu bekommen, die nicht im Profil derer sichtbar sind?

Liebe Grüße



Antwort geschrieben am 28.07.2011 14:33:32
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Ich hoffe sehr, es handelt sich hier nicht um einen Fakeaccount Ihrerseits.

Ansonsten gehe ich davon aus, dass Sie bei einer Social-Community wie Facebook oder meinVZ einen Fakeaccount erstellt haben.

Grundsätzlich ist es natürlich nicht in Ordnung, mit fremden Daten einen Account zu erstellen.

Es kann dann strafbar sein, wenn Sie sich die Daten rechtswidrig zugeeignet haben.

Das reine Kommunizieren und Bilderbeziehen ist nicht strafbar solange dadurch niemandem ein Schaden entsteht.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 28.07.2011 14:39:14

Nein, ich habe einfach Fantasiedaten angegeben (hab mich ein wenig jünger gemacht). Fremde Fotos oder ähnliches habe ich gar nicht verwendet.

Fremde Bilder habe ich sofort wieder gelöscht.
Dementsprechend dürfte doch kein Schaden entstanden sein, oder?

Demnach ist das alles rechtens gewesen? auch zivilrechtlich? oder könnte mich jemand verklagen, weil er mir ein foto geschickt hat?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 28.07.2011 15:15:36

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfragen wie folgt:

Sofern das Portal kostenlos ist, ist dem Betreiber kein Schaden entstanden.

Auch dritten Personen sind keine Schäden entstanden.

Ganz rechtens ist das alles auch nicht gelaufen.

Einzig und allein der Betreiber der Seite kann dann Ihren Account löschen und - sofern er Sie ausfindig macht - für die Zukunft Unterlassung verlangen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen abschließend weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Fakeaccount | Gesamtbewertung: 4.2/5 | Datum: 2011-07-28
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