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Frage geschrieben am 09.07.2010 12:54:31

Fairer Handel und Grundrechte

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 962
Mir scheint als nicht-Jurist, dass das Grundgesetz nicht zulassen dürfte, dass Waren vertrieben werden, bei denen es nicht einsichtlich ist, ob die Grundrechte der Produktionsbeteiligten bei der Produktion eingehalten wurden; und zwar, weil ein solcher Vertrieb eben Grundrechtsverletzungen fördert. Dabei denke ich speziell an Waren, die aus Länder stammen, die kein wirksamen Arbeiterschutz haben, wenn keine Nachweise des fairen Handels oder sonstige Nachweise vorliegen, die nahelegen, dass alle Grundrechte eingehalten wurden.

Ich hätte gerne dazu eine juristische Meinung, und gegebenfalls Informationen dazu, wie man das rechtsbindlich feststellen könnte.


Antwort geschrieben am 09.07.2010 13:19:20
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrter Ratsuchender,

hier irren Sie.

das Grundgesetz soll den Bürger vor dem Staat schützen.

Nur in Ausnahmefälle kann das Grundgesetz auch in die Vertragsfreiheit eingreifen. Das liegt aber in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht vor.

Daher ist es also durchaus möglich, aus ärmeren Drittländern dort produzierte Ware einzuführen und zu verkaufen.

Dieses machen (leider) auch große Möbelhäuser, ohne dass ich hierzu nun näher eingehen möchte. Denn dann würden wir uns schnell in einer politsch-moralischen Ebene bewegen, die nicht Gegenstand der Erstberatung. sein darf. Ich verweise insoweit auf die Nutzungsbedingungen.


Auch WTO und GATT haben alle Versuche, diese Art von Handel zu unterbinden, letztlich als gescheitert angesehen, da eben die rechtliche Einflußmöglichkeit fehlt.

In allen Berichten wurde auf die Konsensvoraussetzung hingewiesen. Und genau daran scheitert es eben.


Eine rechtliche Handhabe in Ihrem Sinne werden Sie also leider nicht finden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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