Frage geschrieben am 09.07.2010 12:54:31
Fairer Handel und Grundrechte
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 962Ich hätte gerne dazu eine juristische Meinung, und gegebenfalls Informationen dazu, wie man das rechtsbindlich feststellen könnte.
Antwort geschrieben am 09.07.2010 13:19:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 987
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hier irren Sie.
das Grundgesetz soll den Bürger vor dem Staat schützen.
Nur in Ausnahmefälle kann das Grundgesetz auch in die Vertragsfreiheit eingreifen. Das liegt aber in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht vor.
Daher ist es also durchaus möglich, aus ärmeren Drittländern dort produzierte Ware einzuführen und zu verkaufen.
Dieses machen (leider) auch große Möbelhäuser, ohne dass ich hierzu nun näher eingehen möchte. Denn dann würden wir uns schnell in einer politsch-moralischen Ebene bewegen, die nicht Gegenstand der Erstberatung. sein darf. Ich verweise insoweit auf die Nutzungsbedingungen.
Auch WTO und GATT haben alle Versuche, diese Art von Handel zu unterbinden, letztlich als gescheitert angesehen, da eben die rechtliche Einflußmöglichkeit fehlt.
In allen Berichten wurde auf die Konsensvoraussetzung hingewiesen. Und genau daran scheitert es eben.
Eine rechtliche Handhabe in Ihrem Sinne werden Sie also leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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