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Guten Tag,
ich betreibe einen Stretchlimousinenservice im Kölner Raum und wolte ein weiteres Fahrzeug kaufen. Eine interessante Limousine fand ich im Internet, nach ausführlichem Kontakt per eMail bin ich rund 600 Kilometer zum Verkäufer (ebenfalls Gewerbetreibender) gefahren und habe mir das Fahrzeug angeschaut. Vor Ort lies ich vom TÜV und einer Werkstatt diverse Untersuchungen auf meine Kosten durchführen. Es wurden noch kleine Mängel entdeckt, welche jedoch nicht sehr gravierend waren. Ich bekundete bereits vor meiner Abreise großes Interesse und teilte mit, dass ich mich die Tage wieder melden werde. Da das Fahrzeug nicht alle erforderlichen Sitzplätze im Fahrzeugschein eingetragen hatte, informierte ich mich über die Vorgehensweise wie diese eingetragen werden können, da das Fahrzeug sonst uninteressant wäre. Nach tagelanger Arbeit konnte ich abschließend mit dem beim Verkäufer ortsansässigen TÜV eine Lösung finden. Der Verkäufer fuhr zum TÜV und bekam wie besprochen alle 9 Sitzplätze eingetragen, die anfallenden Gebühren von rund 50 Euro hatte der Verkäufer übernommen. Ich bestätigte per eMail, dass ich das Fahrzeug zum Preis von 17.500 Euro netto kaufen werde und nannte einen Zeitraum, in dem ich das Fahrzeug spätestens abholen werde. Der Verkäufer schrieb mir zurück dass er sich freue mit mir ins Geschäft gekommen zu sein und schrieb wörtlich "ich bin einverstanden". Auf Wunsch des Käufers übersendete ich ihm den Kauf auch noch per Fax. Dieses Fax enthielt alle mündlich und per eMail vereinbarten Absprachen. Ebenfalls ging das Fax dem Verkäufer zusätzlich als PDF-Datei per eMail zu (beides am 12.10.). Am 15.10. schrieb ich dem Verkäufer, dass ich das Fahrzeug zwischen dem 25. und 28.10. abholen werde und ich dankbar wäre, wenn er bis dahin die noch auf dem Fahrzeug vorhandene Magnetfolie (zum Anbringen von Werbung) entfernen lässt. Dies war auch Bestandteil unserer Absprachen. Kurze Zeit später erhielt ich per eMail seine Antwort, dass er bereits einen Termin zum Entfernen der Folie ausgemacht habe.
Am 18.10. erhielt ich plötzlich eine eMail, dass andere Interessenten da waren und er das Fahrzeug am Vortag für 18.000 Euro verkauft hat. Er hoffe dass ich ihn verstehe und es täte ihm leid. Ich rief ihn an und forderte ihn auf, sich an unsere Worte zu halten und das Fahrzeug zurückzuholen, wozu er nicht bereit war. Er wäre mit meinen Bedingungen nicht einverstanden und habe aus diesem Grund an einen anderen verkauft. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er zu keinem Zeitpunkt irgendetwas erwähnt, dass er mit irgendwelchen Bedingungen nicht einverstanden wäre. Vielmehr bestätigte er mir noch nach Erhalt des Faxes, das nichts weiter als unsere bisherigen Absprachen enthielt, dass er den Termin zum Entfernen der Magnetfolie vereinbart hatte.
Leider ist es nicht ohne Weiteres möglich, eine vergleichbare Limousine zu diesem Preis zu finden. Ähnliche Fahrzeuge bewegen sich alle zwischen 25.000 und 30.000 Euro (netto). So stelle ich mir nun die Frage, ob ich eine Möglichkeit habe den Verkäufer auf Schadenersatz zu verklagen. Hier sei noch bemerkt, der Verkäufer im Namen seiner Frau handelte. Die Firma läuft auf seine Frau, er bot jedoch das Fahrzeug zum Verkauf an. Im Internet war zwar seine Frau namentlich als Verkäuferin genannt, der gesamte Kontakt erfolgte jedoch über ihn. Seine Frau habe ich zu keinem Zeitpunkt zu Gesicht bekommen und/oder auch keine eMail von ihr erhalten.
Ich würde mich sehr über die Aufklärung meiner Möglichkeiten und einer Einschätzung derer Erfolge freuen.
MfG
skalar81
Antwort geschrieben am 21.11.2010 18:46:15 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
Bewertungen: 203
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zunächst haben Sie einen Kaufvertrag geschlossen, da Sie sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile (das Auto, der Preis) einig waren.
Daher durfte der Verkäufer das Fahrzeug auch nicht anderweitig verkaufen.
Problematisch ist jedoch, dass der Ehemann auftrat, denn eigentlich hätten Sie den Vertrag mit der Ehefrau schließen müssen.
Hier kommt es darauf an, wie dieser auftrat, sozusagen ob Sie daraus schließen konnten, dass er bevollmächtigt war.
Ansonsten könnte ggf. §177 Abs. 1 BGB gelten:
Schließt jemand ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen einen Vertrag, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags für und gegen den Vertretenen von dessen Genehmigung ab.
Wenn also die Frau das Geschäft nicht genehmigt, sieht es schlecht aus.
Hier müssen Sie näher vortragen.
Ggf. könnten Sie nämlich den Ehemann noch auf Schadensersatz verklagen, da eine Erfüllung nicht mehr in Betracht kommt.
§ 179 Abs. 1 BGB:
Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teile nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatze verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert.
Bitte klären Sie hierzu genau die Umstände auf, wie sich der Ehemann vorgestellt hat in der kostenlosen Nachfragefunktion.
Bis dahin verbleibe ich
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.11.2010 23:39:56
Guten Abend Frau Dr. Seiter,
ich danke Ihnen vielmals für die schnelle Antwort, auch und vorallem am Wochenende!
Wie bereits mitgeteilt läuft das Gewerbe auf seine Frau, auch die Verkaufsanzeige wurde auf ihren Namen geschaltet. Die Import-Papiere und die damit zusammenhängenden Rechnungen laufen alle auf ihren Namen.
Meinen ersten Kontakt stellte ich über eine KFZ-Verkaufsplattform im Internet her und stellte einige Fragen. Diese wurden mir von ihrem Mann beantwortet, ebenfalls alle anderen eMails. Alle Telefonate führte ich ebenfalls mit ihm.
Bei meinem Besuch vor Ort war ich gemeinsam mit ihm im Büro, er zeigte mir alle Unterlagen (und übersandte später auch einige als Scan per Mail). Er führte mit mir die Probefahrt durch sowie die Termine bei TÜV und Werkstatt. Er betonte mehrfach, dass er das Fahrzeug gerne an mich verkaufen würde, da ich bereits Erfahrung habe und die Fahrzeuge kenne und ich nicht mit jeder Kleinigkeit bei ihm ankommen würde.
Hier drei eMail-Zitate:
Die Bestätigungs-eMail für meine Kaufzusage per eMail:
"Hallo xxx,
ich bin einverstanden, ich werde allen anderen absagen, wenn es für dich keine Umstände macht schicke mir bitte eine kurze Faxzusage. Wichtig - wann das Limo abgeholt wird.
Beste Grüße
xxx"
-------
Die eMail, in der er mir drei Tage später absagte:
"Hallo xxx,
es waren Leute da haben mir 18 000€ netto für das Auto bezahlt, ich konnte nicht nein sagen, da du mir keine Anzahlung gemacht hast. Ich hoffe du wirst mich verstehen, es tut mir leid.
Ich wünsche dir alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
xxx"
-----------
Die eMail nach unserem Telefonat in dem ich ihn aufforderte, sich an die Zusage zu halten:
Hallo xxx,
ich bin mit deine Bedienungen nicht einverstanden und habe mich für ein anderen Käufer entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
------------
Alle eMails schrieb er in der "ich"-Form, zu keinem Zeitpunkt kommunizierte er mir, dass er sich mit seiner Frau besprechen müsse. So verhielt es sich auch bei den Telefonaten und vor Ort.
Über eine Anzahlung, von der in der "Absage"-eMail die Rede war, war übrigens zu keinem Zeitpunkt Gegenstand unserer Verhandlungen. Ich wäre durchaus bereit gewesen eine solche zu leisten, diese wurde jedoch nie verlangt.
Auch schreibt er in eben dieser eMail auch, dass er sich für einen anderen Käufer entschieden hätte. Von seiner Frau war hier auch nie die Rede.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten und freue mich auf Ihre erneute Stellungname und Einschätzung.
Beste Grüße,
skalar81
Guten Abend Frau Dr. Seiter,
ich danke Ihnen vielmals für die schnelle Antwort, auch und vorallem am Wochenende!
Wie bereits mitgeteilt läuft das Gewerbe auf seine Frau, auch die Verkaufsanzeige wurde auf ihren Namen geschaltet. Die Import-Papiere und die damit zusammenhängenden Rechnungen laufen alle auf ihren Namen.
Meinen ersten Kontakt stellte ich über eine KFZ-Verkaufsplattform im Internet her und stellte einige Fragen. Diese wurden mir von ihrem Mann beantwortet, ebenfalls alle anderen eMails. Alle Telefonate führte ich ebenfalls mit ihm.
Bei meinem Besuch vor Ort war ich gemeinsam mit ihm im Büro, er zeigte mir alle Unterlagen (und übersandte später auch einige als Scan per Mail). Er führte mit mir die Probefahrt durch sowie die Termine bei TÜV und Werkstatt. Er betonte mehrfach, dass er das Fahrzeug gerne an mich verkaufen würde, da ich bereits Erfahrung habe und die Fahrzeuge kenne und ich nicht mit jeder Kleinigkeit bei ihm ankommen würde.
Hier drei eMail-Zitate:
Die Bestätigungs-eMail für meine Kaufzusage per eMail:
"Hallo xxx,
ich bin einverstanden, ich werde allen anderen absagen, wenn es für dich keine Umstände macht schicke mir bitte eine kurze Faxzusage. Wichtig - wann das Limo abgeholt wird.
Beste Grüße
xxx"
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Die eMail, in der er mir drei Tage später absagte:
"Hallo xxx,
es waren Leute da haben mir 18 000€ netto für das Auto bezahlt, ich konnte nicht nein sagen, da du mir keine Anzahlung gemacht hast. Ich hoffe du wirst mich verstehen, es tut mir leid.
Ich wünsche dir alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
xxx"
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Die eMail nach unserem Telefonat in dem ich ihn aufforderte, sich an die Zusage zu halten:
Hallo xxx,
ich bin mit deine Bedienungen nicht einverstanden und habe mich für ein anderen Käufer entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
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Alle eMails schrieb er in der "ich"-Form, zu keinem Zeitpunkt kommunizierte er mir, dass er sich mit seiner Frau besprechen müsse. So verhielt es sich auch bei den Telefonaten und vor Ort.
Über eine Anzahlung, von der in der "Absage"-eMail die Rede war, war übrigens zu keinem Zeitpunkt Gegenstand unserer Verhandlungen. Ich wäre durchaus bereit gewesen eine solche zu leisten, diese wurde jedoch nie verlangt.
Auch schreibt er in eben dieser eMail auch, dass er sich für einen anderen Käufer entschieden hätte. Von seiner Frau war hier auch nie die Rede.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten und freue mich auf Ihre erneute Stellungname und Einschätzung.
Beste Grüße,
skalar81
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 22.11.2010 14:15:41
Sehr geehrter Fragender,
vielen Dank für die Konkretisierung.
Es spricht viel dafür, dass der Ehemann als der Vertreter der Ehefrau auftrat und damit der Kaufvertrag mit der Ehefrau zustandekam und Sie dies auch annehmen durften. Wie geschrieben, können Sie ansonsten ihn in Haftung nehmen.
Zudem können Sie die Differenz, die Ihnen dadurch entsteht, dass Sie einen neuen Wagen kaufen müssen, als Schadensersatz geltend mache. Hier gilt allerdings die Schadensminderungspflicht, d.h. Sie müssen das günstigste vergleichbare Angebot wählen.
Sollten Sie bei der Durchsetzung Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer gesonderten Beauftragung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Sehr geehrter Fragender,
vielen Dank für die Konkretisierung.
Es spricht viel dafür, dass der Ehemann als der Vertreter der Ehefrau auftrat und damit der Kaufvertrag mit der Ehefrau zustandekam und Sie dies auch annehmen durften. Wie geschrieben, können Sie ansonsten ihn in Haftung nehmen.
Zudem können Sie die Differenz, die Ihnen dadurch entsteht, dass Sie einen neuen Wagen kaufen müssen, als Schadensersatz geltend mache. Hier gilt allerdings die Schadensminderungspflicht, d.h. Sie müssen das günstigste vergleichbare Angebot wählen.
Sollten Sie bei der Durchsetzung Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer gesonderten Beauftragung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
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