Fahrzeug aus EU (Ungarn) in DE wieder zulassen
Preis: ***,00 € |
Verwaltungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
| in unter 2 Stunden
Hallo,
folgendes Problem: Ich habe ein Motorrad mit
ungarischen Papieren gekauft, da ich davon aus-
gegangen bin, dass ein FAhrzeug, das in der EU
bereits zugelassen war, in Deutschland problemlos
wieder zuzulassen ist.
Ich habe das FAhrzeug beim TüV vorgeführt und
der TüV verweigert die Plakette, weil das Fzg.
eine bestimmte (Abgasnorm ECE-R40) nicht erfüllt.
Technisch hat das Fzg. keine Mängel. Es geht
ausschliesslich um die Abgasnorm.
Frage ist nun; Gibt es einen sog. Bestandsschutz
nach EU-Richtlinien oder Verordnungen? In der
FZV ist das ja egtl. klar formuliert.
Oder kann der TüV "so tuen" wie wenn das hier
in DE eine Neuzulassung ist und alle geltenden
Bestimmungen, Normen, etc. eingehalten werden
müssen?
Ich bräuchte hier eine Argumentationshilfe mit
Bezug auf Quellen.
Vielen Dank,
ein armer Student (es geht hier nicht um einen Oldtimer, sondern um ein altes ZWeitaktmotorrad im Wert von 1.500,- Euro ;-)









