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Fahrzeug aus EU (Ungarn) in DE wieder zulassen


06.04.2012 12:08 |
Preis: ***,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.


| in unter 2 Stunden

Hallo,

folgendes Problem: Ich habe ein Motorrad mit
ungarischen Papieren gekauft, da ich davon aus-
gegangen bin, dass ein FAhrzeug, das in der EU
bereits zugelassen war, in Deutschland problemlos
wieder zuzulassen ist.

Ich habe das FAhrzeug beim TüV vorgeführt und
der TüV verweigert die Plakette, weil das Fzg.
eine bestimmte (Abgasnorm ECE-R40) nicht erfüllt.
Technisch hat das Fzg. keine Mängel. Es geht
ausschliesslich um die Abgasnorm.

Frage ist nun; Gibt es einen sog. Bestandsschutz
nach EU-Richtlinien oder Verordnungen? In der
FZV ist das ja egtl. klar formuliert.

Oder kann der TüV "so tuen" wie wenn das hier
in DE eine Neuzulassung ist und alle geltenden
Bestimmungen, Normen, etc. eingehalten werden
müssen?

Ich bräuchte hier eine Argumentationshilfe mit
Bezug auf Quellen.

Vielen Dank,
ein armer Student (es geht hier nicht um einen Oldtimer, sondern um ein altes ZWeitaktmotorrad im Wert von 1.500,- Euro ;-)
06.04.2012 | 12:48

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
534 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

leider kann ich Ihnen diesbezüglich keine Hoffnung machen, dass ein etwaiger Bestandsschutz besteht, hinsichtlich der deutschen Regelungen.

Sie müssen bei einer deutschen Anmeldung sämtliche Erfordernisse der deutschen Normen erfüllen, insbesondere auch die Abgasrichtlinien.
Dass das Fahrzeug bereits in einem anderen Land zugelassen worden ist, spielt hierbei keine Rolle, da es lediglich um die Einhaltung deutscher Mindeststandards geht, die in anderen EU-Ländern nicht gleich sind und der TÜV damit umgangen werden könnte, stets aus Ländern ohne nennenswerte TÜV-Pflichten Fahrzeuge zu importieren.


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

Nachfrage vom Fragesteller 06.04.2012 | 14:47

Guten Tag Herr Hoffmeyer,

besten Dank für Ihre schnelle Antwort.

Wenn ich es recht verstehe, so müssen importierte
Fahrzeuge immer den jeweiligen Deutschen Richt-
linien entsprechen, die am Tage der erstmaligen
Inbetriebnahme des FAhrzeugs in Deutschland
gegelten haben. Ist dies korrekt?

Sie sind sich also sicher, dass wenn ich dem
Prüfer keine Bescheinigung des Herstellers
über die benötigte Abgasnorm vorlegen kann, keine
Zulassung in Deutschland möglich ist?

Sehen Sie einen anderen, alternativen Weg?

Viele Grüsse und einen schönen Feiertag wünsche ich Ihnen!

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 06.04.2012 | 18:06

Sehr geehrter Fragesteller,
importierte Fahrzeuge haben sich immer an des deutschen TÜV- Gesetzen zu messen, wobei es bei Neufahrzeuge aus einem EU-Land vereinfachte Verfahren gibt, jedoch dennoch die Richtlinien einzuhalten haben, diese aber meist ab Werk bereits bestehen und deswegen keine erneute Untersuchung notwendig ist, sondern lediglich Nachweispapiere aus dem jeweiligen Land.

Sollten Sie daher den Abgastest nicht bestehen, ist auch keine Zulassung möglich, es sei denn, dass man es als Oldtimer einstuft, was Sie jedoch ausgeschlossen hatten.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Hannover

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