Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340432
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 28.09.2010 23:35:06

Fahrverbot in Deutschland, Führerschein in Schweiz

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2037
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 136 weitere Antworten zum Thema Führerschein.
Hallo, ich lebe seit 6 Jahren in der Schweiz und bin auch seitdem im Besitz eines schweizerischen Führerscheins, den ich beruflich auch benötige (wer in der Schweiz Berufsfahrer ist, muss einen schweizerischen Führerschein besitzen). Gebürtig bin ich Deutscher und vor etwa & jahren habe ich meine deutschen Führerschein verloren. Ich fiel daraufhin auf einen deutschen Landsmann herein, der tschechische Führerscheine anbot, womit ich auch in Deutschland prompt erwischt wurde. Folglich Urkundenfälschung, Fahren ohne Führerschein, Gerischtsverhandlung etc. Seit 6 Jahren nun war ich nicht mehr in Deutschland, weil wie gesagt lebe ich ich in der Schweiz. Heute kam ich mit dem Reisebus aus Ungarn übers kurze deutsche Eck (Salzburg-Rosenheim-Kiefersfelden und von dort weiter Richtung Schweiz, kam jedoch nur bis kurz hinter der Grenze Salzburg, wo ich geblitzt und kontrolliert wurde. Folge: Ersatzfahrer suchen und ich durfte mit auf die Wache und erstmal 4300 Euro auftreiben, ehe ich freigelassen wurde. 1800 Strafe weil ein Haftbefehl gegen mich vorlag aus dem Jahr 2004, wobei ich wegen oben erwähnten Falls aber sicher war, damals schonmal eben diese 1800 bezahlt habe. Dann nochmals 1800 Euro Sicherheitshinterlegung wegen des heutigen Fahrens ohne Führerschein, was mir vorgeworfen wird aufgrund meines immer noch bestehenden Fahrverbots von vor 6 Jahren... Und 340 Euro fürs geblitzt werden... plus Gebühren fürs Bus-Abschleppen durch einen von der Polizei organisierten Fahrer, der lediglich 50 Meter zurücklegen musste... Wenn ich jedoch in der Schweiz seit & Jahren lebe und dort völlig legal alle Führerscheinklassen gemacht habe, von Klasse A - DE und dort meinen Beruf ausübe und darüber hinaus Europaweit... warum dann gilt der nicht in Deutschland??? Und wie kann ich vorgehen?


Antwort geschrieben am 28.09.2010 23:56:41
Sehr geehrter Fragesteller,

Sie müssen einen Antrag bei der zustädigen Führerscheinstelle stellen, § 29 Abs. 4 Fahrerlaubnisverordnung, wenn Sie einen neuen FS besitzen und die Gründe für die Entziehung nicht mehr vorliegen.

§ 29 Abs. 4 FeV

(4) Das Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer der in Absatz 3 Nr. 3 und 4 genannten Entscheidungen im Inland Gebrauch zu machen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Gründe für die Entziehung nicht mehr bestehen.

§ 29 Abs. 3 FeV

Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
3.denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,
4.denen aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf oder

§ 29 Abs. 1 FeV

(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben.

Sie müssen einen Antarg stellen und die Sperren müssen abgelaufen sein, was der Fall sein wird. Aber Sie haben hierzu nicht genau Angaben gemacht.


Es halndelt sich um eine vorläufige Einschätzung aufgrund Ihrer Angaben.

Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 29.09.2010 00:20:40

Sie können die Angaben vervollständigen, indem Sie die Dauer der gerichtlich angeordneten Sperre angeben und das Datum der Rechtskraft der Entscheidung über die Verhängung der Sperre. Sie kann von 6 Monate bis zu 5 Jahre dauern. Sie kann aber auch für immer angeordnet worden sein. Es kann sein, dass sie abgelaufen ist, aber es muss nicht sein.


Mit freundlichen Grüßen

Edin Koca
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Fahrverbot in Deutschland, Führerschein in Schweiz | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-09-30
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Verkehrsrecht letzten Monat:

18
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340432
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97847
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Fahrverbot   Deutschland   Führerschein   Schweiz