Frage geschrieben am 21.01.2010 21:46:43
Fahrverbot bei wiederholter Geschwndigkeitübertretung
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1854Im November letzten Jahres wurde ich innerorts mit 21 km/h zu schnell geblitzt. Der Anhörungsbogen kam heute am 21.01.2010 an.
Im Dezember wurde ich außerdem mit ca. 75 km/h zu schnell außerorts geblitzt. Der Anhörungsbogen ist bis jetzt noch nicht gekommen.
Droht mir durch die Wiederholungstat ein längeres Fahrverbot als die 3 Monate, die ich für das letzte Vergehen alleine bekommen würde?
Zu beachten ist doch sicher, dass beim zweiten Vergehen das erste noch nicht rechtsgültig war?
mfG
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 21.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 21.01.2010 22:01:39 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ein längeres Fahrverbot als drei Monate werden Sie nicht zu befürchten haben, da es für die Frage der Wiederholungstat nach § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV in der Tat auf die Rechtskraft ankommt:
Voraussetzung für eine höhere Strafe wäre, dass Sie innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft eines Bußgeldbescheides wegen der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen haben.
Bislang ist aber noch keine rechtskräftige Entscheidung ergangen, so dass Sie nicht als Wiederholungstäter anzusehen sind.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bei Bedarf kontaktieren Sie mich bitte unter <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-3559205.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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