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Frage geschrieben am 15.09.2008 22:26:00

Fahrtkosten zur Baustelle mit Privat PKW

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4527
Hallo,

ich habe folgendes problem und brauche rechtsberatung!

Ich habe im märz2007 in einer Gala Bau firma angefangen, wo ich morgens um sieben im betrieb sein musste und wir von dort mit fahrzeugen zur baustelle gefahren sind, jetzt jedoch sind die baustellen grösser geworden und liegen auserhalb des betriebes und wohnortes also alles auserhalb von düsseldorf, diese fahrte zu den baustellen werden von mir mit meinem privaten PKW erreicht und auch direkt von wohnung zur baustelle und nicht mehr in den betrieb nach düsseldorf, die fahrten pro tag liegen ca bei 100km oder mehr wozu auch manchmal werkzueg tranzport zukommt, mein arbeit geber wollte keine kosten übernehmen, dann kam er mal auf die idee im monat pauschal 100€ fahrtkosten zu bezahlen dies wurde jetzt wieder abgändert auf 10cent pro kilometer nur einen weg, das heist ich bekomme die fahrt mit meinem pkw zur arbeit(baustelle hin bezahlt aber zurück nicht,

Mein frage ist dies rechtens?

Ich habe ein netto gehalt von 800€

Sind 10cent rechtens?

mein auto hat ja auch verschleiss und ect. die 10cent decken diese ja nicht?

zumahl ich früher zur firma musste und heute weite strecken fahren muss!

ich bin mehr als 13stunden von meinem wohnort entfernt bzw für die arbeit unterwegs?

bekomme keine überstunden ausgeglichen und muss immer 10std am tag arbeiten.

hoffe um hilfe und ratschläge zur verhandlung mit meinem arbeit geber mir fehlen einfach die argumente um eine lösung mit ihm zu finden.

MfG




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Diese Antwort ist vom 15.9.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 15.09.2008 22:42:29
Sehr geehrte Rechtsratssuchende,
sehr geehrter Rechtsratssuchender,

gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen Stellung:


1...dies wurde jetzt wieder abgändert auf 10cent pro kilometer nur einen weg, das heist ich bekomme die fahrt mit meinem pkw zur arbeit(baustelle hin bezahlt aber zurück nicht, Mein frage ist dies rechtens?

Nein, denn die Fahrten erfolgen im Interesse Ihres Arbeitgebers. Es sind daher die Kosten für die An- und Abreise zu den Baustellen vom Arbeitgeber zu tragen.


2.Sind 10cent rechtens? mein auto hat ja auch verschleiss und ect. die 10cent decken diese ja nicht?

10cent sind sicherlich nicht ausreichend. Eine für Ihren Wagen üblicherweise angemessene Pauschale können Sie beim ADAC erfragen, da dort entspr. Tabellen über die Kosten von Fahrzeugen geführt werden.


3.ich bin mehr als 13stunden von meinem wohnort entfernt bzw für die arbeit unterwegs? bekomme keine überstunden ausgeglichen und muss immer 10std am tag arbeiten.

Dies ist unzulässig. Denn nach dem Arbeitszeitgesetz ist täglich maximal eine Arbeitszeit von 8h zulässig. Lediglich ausnahmsweise darf danach bis zu 10h täglich gearbeitet werden, sofern innerhalb von 6 Monaten ein Überstundenabbau derart erfolgt, dass der Durchschnitt von 8h täglich wieder hergestellt ist.


Für Ihre Besprechung mit dem Arbeitgeber empfehle ich Ihnen, diesen auf die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes mit einer maximalen täglichen Arbeitszeit von 8h hinzuweisen. Sofern Sie hierauf sodann nicht bestehen möchten, sollten Sie sich doch für Ihren konkreten Pkw einen Ausdruck aus der ADAC-Tabelle besorgen, um hiermit beim Arbeitgeber um eine höhere km-Pauschale zu verhandeln.


Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.09.2008 18:35:09

Vielen dank schonmal für die hilfreiche antwort,

was ich gerne zuletzt auch wissen möchte ist, wie siehts eigentlich aus wenn ich den mehr als acht stunden von meinem wohnort (düsseldorf) entfernt bin und in duisburgn essen ect, arbeite, die entfernungen der baustellen liegen zwichen 30-100km entfernung.

Mein betrieb ist in düsseldorf,muss mein arbeit geber mir verpflegungs geld oder der ähnlichen vergüten da ich mehr als 8std vom betrieb bzw, wohnort entfernt bin?

Vielen dank im vorraus!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 12.10.2008 16:42:50

Nein, zwar ist ein steuerlicher Ansatz als Verpflegungsmehraufwand möglich, der Arbeitgeber ist aber nicht zur Vergütung verpflichtet,
mfG
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin

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