ich habe heute einen Fahrradunfall erlitten. Ich bin auf einem öffentlichen Radweg gefahren, der im Halbschatten lag, so dass man aufgrund des Licht/Schattenwechsels nur schwer erkennen konnte, auf was man zusteuert. Allerdings rechnet man auf einem geteerten Radweg auch nicht mit gravierenden Hindernissen.
Bei einem Baum hatte sich offenbar die letzten Tage eine Baumwurzel hochgearbeitet und eine Aufwerfung des Asphalts verursacht. Diese hatte das Format eines Maulwurfshügels angenommen, nur eben superhart und nicht aus weichem Erdreich, und dazu perfekt getarnt. Ich habe das Ding offenbar mittig getroffen, denn es schlug mir buchstäblich den Lenker aus der Hand und drei Meter weiter rollte ich mich unverhofft über Hüfte und Rücken ab (das Rennrad war an meinem Füßen befestigt). Die Wirkung war, als wäre ich diagonal über eine unsichtbare Bordsteinkante gefahren. Dabei waren wir nicht einmal schnell, wir wollten einige Meter später sowieso anhalten und fuhren höchstens noch 20km/h, also übliche Radlergeschwindigkeit.
Ergebnis:
Linke Wade, linke Hüfte, Ellenbogen und linke Schulter heftig aufgeschürft, Blutergüsse am rechten Schienbein.
Triathlon-Rennrad Rahmen beschädigt, Carbonlenker, Brems- und Schalthebel beschädigt. Ob die Carbongabel weiter verwendet werden sollte, ist zumindest fraglich, wenn sie auch äußerlich unbeschädigt erscheint. Materieller Schaden geschätzt ca. 2.000€.
Da die Verletzungen nur äußerlich und oberflächlich sind, habe ich keinen Arzt aufgesucht, sondern nur die Wunden gereinigt und desinfiziert.
Ich habe die Feuerwehr gerufen, die kurz danach jemandem vom Ordnungsamt schickte, der den Hügel im Beisein meines Schwagers absperrte.
Ich habe also einen Zeugen (meinen Schwager, der mit mir fuhr) und ich habe den Hügel auch von einigen Seiten fotografiert, um die Größe zu dokumenbtieren.
Auch wenn ich mir keine allzu großen Hoffnungen darauf mache, besteht eine realistische Chance, von der verantwortlichen Stadt Schadenersatz und / oder Schmerzensgeld einzufordern?
Antwort geschrieben am 07.05.2011 21:44:34 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Bewertungen: 562
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
In Ihrem Fall Kommt ein Anspruch wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht in Betracht.
So wie Sie das "Hindernis" beschreiben ("Format eines Maulwurfshügels"), handelt es sich nicht um eine Unebenheit, mit der man als Verkehrsteilnehmer normalerweise rechnen muß.
Hinzu kommt, daß die Gefahrenquelle wohl schon längere Zeit bestanden haben muß, wenn sie, wie Sie schreiben, von einer Baumwurzel herrührt.
Grundsätzlich haben Sie also durchaus Chancen, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche mit Erfolg durchzusetzen.
2.
Den Schaden an dem Rad können Sie - zumindest zunächst - auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags eines Radhändlers beziffern. Bei einer Carbongabel mit Carbonschaft besteht erfahrungsgemäß die Gefahr, daß die Gabel Schaden genommen hat. Allerdings müssen Sie den Schaden nachweisen. Hier könnte ein Sachverständiger hilfreich sein.
Bezüglich der Bezifferung des Schmerzensgeldes benötigen Sie ein ärztliches Attest, das Ihnen die erlittenen Verletzungen bescheinigt. Dann kann die Höhe des Schmerzensgeldes ermittelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.05.2011 22:02:06
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich hätte noch zwei Nachfragen dazu:
1. Muss der Sachverständige ein vereidigter Sachverständiger sein wie z.B. bei Schäden rund um Kraftwagen (mir wäre nämlich gar nicht bewusst, dass diese auch Schäden an Fahrrädern begutachten würden), oder reicht die schriftlich fixierte Meinung eines Fahrradhändlers. Ich habe natürlich wenig Lust, den materiellen Schaden noch dadurch zu erhöhen, dass ich viel Geld für einen Gutachter ausgebe, und am Ende doch keinen Schadensersatz bekomme.
2. Muss ich bei der Polizei Anzeige gegen die betreffende Stadt erstatten, oder reicht es, einen Anwalt zu beauftragen?
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich hätte noch zwei Nachfragen dazu:
1. Muss der Sachverständige ein vereidigter Sachverständiger sein wie z.B. bei Schäden rund um Kraftwagen (mir wäre nämlich gar nicht bewusst, dass diese auch Schäden an Fahrrädern begutachten würden), oder reicht die schriftlich fixierte Meinung eines Fahrradhändlers. Ich habe natürlich wenig Lust, den materiellen Schaden noch dadurch zu erhöhen, dass ich viel Geld für einen Gutachter ausgebe, und am Ende doch keinen Schadensersatz bekomme.
2. Muss ich bei der Polizei Anzeige gegen die betreffende Stadt erstatten, oder reicht es, einen Anwalt zu beauftragen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.05.2011 22:34:01
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Von einem Fahrradhändler werden Sie lediglich einen Kostenvoranschlag einholen können, weil der Fahrradhändler gerade kein Sachverständiger (vereidigter Sachverständiger) ist.
Im Kostenvoranschlag werden jene Positionen aufgeführt, die erkennbar defekt sind und deshalb repariert oder ausgetauscht werden müssen. Ob die Gabel einen Schaden erlitten hat, kann man nur durch eingehendere Prüfung feststellen, wenn der Schaden nicht bereits mit bloßem Auge erkennbar ist.
Das gilt natürlich in gleicher Weise für den Rahmen. Aus der Sachverhaltsschilderung ist nicht ersichtlich, welchen Schaden der Rahmen erlitten hat.
Mein Tipp: Zunächst Kostenvoranschlag bei einem geeigneten Radhändler einholen. Sollte ein Gutachten, insbesondere wegen des Rahmens und der Gabel notwendig werden, kommen Sie um die Einschaltung eines Sachverständigen nicht herum. Hier sollte es sich aber nicht um einen Kfz-Sachverständigen handeln, sondern um einen Fahrradsachverständigen. Geben Sie bei Google einfach "Fahrradsachverständiger" ein.
2.
Eine Anzeige bei der Polizei muß nicht erstattet werden. Sie sollten über einen Rechtsanwalt Ihre Ansprüche bei der Stadt anmelden und beziffern.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Von einem Fahrradhändler werden Sie lediglich einen Kostenvoranschlag einholen können, weil der Fahrradhändler gerade kein Sachverständiger (vereidigter Sachverständiger) ist.
Im Kostenvoranschlag werden jene Positionen aufgeführt, die erkennbar defekt sind und deshalb repariert oder ausgetauscht werden müssen. Ob die Gabel einen Schaden erlitten hat, kann man nur durch eingehendere Prüfung feststellen, wenn der Schaden nicht bereits mit bloßem Auge erkennbar ist.
Das gilt natürlich in gleicher Weise für den Rahmen. Aus der Sachverhaltsschilderung ist nicht ersichtlich, welchen Schaden der Rahmen erlitten hat.
Mein Tipp: Zunächst Kostenvoranschlag bei einem geeigneten Radhändler einholen. Sollte ein Gutachten, insbesondere wegen des Rahmens und der Gabel notwendig werden, kommen Sie um die Einschaltung eines Sachverständigen nicht herum. Hier sollte es sich aber nicht um einen Kfz-Sachverständigen handeln, sondern um einen Fahrradsachverständigen. Geben Sie bei Google einfach "Fahrradsachverständiger" ein.
2.
Eine Anzeige bei der Polizei muß nicht erstattet werden. Sie sollten über einen Rechtsanwalt Ihre Ansprüche bei der Stadt anmelden und beziffern.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
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