Kann ich es trotzdem dort parken... Es erfolgt ca. 2m Durchgangsfreiheit. Reicht dies aus...
Bitte geben sie mir eine Information.
Im Voraus besten Dank...Wie sieht es rechtlich aus. Gibt es eine Verodnung die dies regelt. Habe ich Möglichkeit m,ich dazu zu äußern. Beim Vermieter.
Antwort geschrieben am 25.02.2012 23:07:14 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 302
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gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Ein Verbot, Gegenstände jeglicher Art, insbesondere Fahrräder, Kinderwagen und ähnliches auf Hausfluren abzustellen, wäre wirksam, sofern Sie als Mieter nicht auf diese Sondernutzung angewiesen sind.
Es hängt also davon ab, wie groß Ihre Wohnung ist (dort müssten Sie Ihr Fahrrad eigentlich unterbringen). Bei einer sehr kleinen Wohnung wäre nicht genügend Stellfläche für das Fahrrad zu vermuten, bei einer größeren schon.
Dabei wäre natürlich beim Abstellen im Flur immer Voraussetzung, dass keine Behinderung der übrigen Mieter dadurch erfolgt.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
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