Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2 weitere Antworten zum Thema Fahrrad.
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe letzte Woche über Iloxx mein bei eBay verkauftes Rad verschickt. Sehr hochwertig (NP 4500 Euro) bei ebay für 1800 Euro verkauft.Käufer hat auch sofort den Betrag überwiesen.
Das Rad wurde wie besprochen abgeholt (2 Zeugen) und ein Beleg dafür erhalten.
Nun rief der Käufer/Empfänger mich heute an und teilte mir mit das man ihm ein anderes (billiges) falsches Rad Zustellen wollte, er dieses verständlicherweise nicht annahm.
Lieferscheinnr. aber korrekt.
Muß also im zuge des versandes (innerhalb deutschlands)vertauscht worden sein.
Iloxx meldet sich die nächsten 2 Tage beim Empfänger und recherchiert jetzt.
Eine Transportversicherung bestand auf Käuferwunsch nicht.
Ich hätte gerne gewußt was passiert wenn das Unding eintrifft und das Rad spurlos verschwunden bleibt ?
Muß ich dem Käufer die 1800 Euro erstatten, kann Iloxx haftbar gemacht werden, oder hat der Käufer "Pech" und sein Geld ist
weg ???
Es kann ja nicht angehen das Räder einfach vertauscht/ausgetauscht werden (von wem in der Spedition auch immer) und man auf dem Schaden sitzen bleibt......
Vielen Dank vorab und Gruß
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 29.7.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 29.07.2008 00:09:39 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
Bewertungen: 203
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1. Ihre Haftung (ich gehe von Privatverkauf aus):
Diese liegt vor, wenn noch kein Gefahrübergang erfolgt ist.
Der Gefahrübergang liegt bei Ihnen bei der Übergabe an die Transportperson - also die Spedition – vor - so LG Berlin, Urteil vom 01.10.2003 - 18 O 117/03 in NJW 2003, 3492. Das bedeutet, dass Sie nicht haften und auch nicht den Kaufpreis zurückerstatten müssen, da die Gefahr mit Gefahrübergang der Käufer trägt.
Zudem hat der Käufer - laut Ihren Angaben - extra auf eine Versicherung verzichtet, sodass ihm das auch nachteilig auszulegen ist.
2. Haftung Spediteur:
Haften muss allerdings auch der Lieferer - die Spedition.
Sie können versichern, die Ware ordnungsgemäß übergeben zu haben (ggf. mitweiteren Zeugen) sodass der Spediteur dem Käufer entweder das Fahrrad wiederbeschaffen oder aber für den Schaden haften muss.
Sollten Sie ein Vorgehen des Käufers abwehren müssen, würde ich mich über eine Beauftragung sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 29.07.2008 08:56:25
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Hätte noch eine (bzw. zwei) Nachfrage/n:
Liege ich richtig mit meiner Vermutung das ggf. der Käufer die Spedition rechtlich belangen muß, und nicht ich als Verkäufer ?
Und ist das wirklich möglich obwohl keine Versicherung für das Rad vorlag ?
Freundliche Grüße
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Hätte noch eine (bzw. zwei) Nachfrage/n:
Liege ich richtig mit meiner Vermutung das ggf. der Käufer die Spedition rechtlich belangen muß, und nicht ich als Verkäufer ?
Und ist das wirklich möglich obwohl keine Versicherung für das Rad vorlag ?
Freundliche Grüße
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.07.2008 23:06:08
Das Problem ist, dass Sie der Vertragspartner sind und daher Sie auch der Ansprechpartner sind. Sie können aber eine Auszahlung direkt an den Käufer veranlassen.
Der Ersatz des Schadens erfolgt aufgrund grober Fahrlässigkeit, denn ein Rad zu vertauschen würde ich als solches einzustufen.
Wie Sie schreiben, haben Sie auch glücklicherweise 2 Zeugen bei der Übergabe dabeigehabt. Die Firma könnte nämlich versuchen, sich herauszureden, dass Sie ein falsches Rad abgegeben hätten.
Das Problem ist, dass Sie der Vertragspartner sind und daher Sie auch der Ansprechpartner sind. Sie können aber eine Auszahlung direkt an den Käufer veranlassen.
Der Ersatz des Schadens erfolgt aufgrund grober Fahrlässigkeit, denn ein Rad zu vertauschen würde ich als solches einzustufen.
Wie Sie schreiben, haben Sie auch glücklicherweise 2 Zeugen bei der Übergabe dabeigehabt. Die Firma könnte nämlich versuchen, sich herauszureden, dass Sie ein falsches Rad abgegeben hätten.
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