Fahrerflucht mit Körperverletzung, Verfahren postwendend eingestellt
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Verkehrsrecht
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Am 24. 9. 2008 wurde meine Frau neben einer Grundstückszufahrt (öffentl.Feldweg, Sackgasse) von einer Nachbarin angefahren und an der Ferse verletzt. Nur durch einen Schritt weiter bis an den Rand unserer Hecke konnten schwerere Verletzungen verhindert werden.
Die Fahrerin entfernte sich die restliche Strecke ohne anzuhalten und ging in ihr Haus ohne sich weiter um die Angelegenheit zu kümmern.
Unser Sohn stand auch dabei, wurde aber nur knapp nicht gestreift.
Im ersten Schock ging meine Frau nach Hause, erst später suchte sie die Täterin zu stellen.
Diese stritt zunächst eine Beteiligung ab, erst als ihre eigene Tochter angab, dass sie ja erst gerade heim kam, gab sie die Beteiligung zu.
Sie wollte aber keine Angaben zu Versicherung o. ä. machen.
Der wir von dieser Familie seit längerem drangsaliert werden, wollte meine Frau keine Anzeige erstatten (sie hatte Angst, man könnte unseren Hund vergiften)
Erst am am 1. 12. erstattete meine Frau eine Anzeige.
Nach der Befragung meiner Frau, meines Sohnes und der Täterin wurden die Ermittlungen bereits am 18. 12. 2008 (Zustellung erst am 13. 1. 2009) eingestellt.
Originalwortlaut der Einstellung:
Bezüglich des Tatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist ein Tatnachweis nicht zu führen. Die Beschuldigte lässt sich dahingehend ein, dass sei gedacht habe, über einen Bordstein gefahren zu sein. Das Rufen des Sohnes habe sie als Beschwerde über ein eventuell zu knappes Vorbeifahren interpretiert. Dass sie über den Fuß der Beschuldigten gefahren sei, habe sie nicht bemerkt. Diese Einlassung der Beschuldigten ist nicht zu widerlegen. Darüber hinaus fehlt es außerdem am Tatbestandsmerkmal des Sich-Entfernens vom Unfallort, da die Beschuldigte wenige Meter weiter vor ihrem Haus geparkt hat und ohne weiteres für die Geschgädigte greifbar war.
Im Hinblick auf die Körperverletzung wird das Verfahren ebenfalls eingestellt .... (Abgekürzt: kein öffentliches Interesse)
Man muss dazu sagen, dass am Unfallort kein erhöhter Randstein vorhanden ist.
Ich halte diese Einstellung für erine absolute Frechheit und habe sogar den Verdach auf "gute Beziehungen" die der Gemahl der Schädigerin durchaus hat.
Nun meine Frage, was han man in einem solchen Fall außer der Beschwerde noch machen.
Das Ganze ist mein voller Ernst und hat sich tatsächlich so abgespielt.
Fahrerflucht Körperverletzung








