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Hallo! Letztes jahr wurde bei mir zuhause 2 gr. M;arihuana gefunden.Bei der Polizeio sagte ich auch dass ich konsumentin bin.Jetzt bekomm ich Post von der Führerscheinstelle dass ich meine Fahrererlaubnis abgeben muss.Ich habe seit 2004 meinen Führerschein ,bin im Verkehr nie aufgefallen ,nie einen Unfall gehabt.Ich wurde lediglich dabei erwischt dass ich zuhause gras hatte und gestand täglich einen Joint zu rauchen.Was kann ich machen um meinen Führerschein zu behalten???ich brauche ihn für die Arbeit.Mir wurde auch nicht mitgeteilt wie lange er weg ist ,ob ich ihn überhaipt wieder bekomme!Brauche dringend rat ,muss ihn diese Woche noch abgeben :(Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 23.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 23.03.2010 07:36:06 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Alexander Biernacki
Friedrichstr. 171, 10117 Berlin, Tel: 030/577091222, Fax: 030/577091229
Verkehrsrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 97
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Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV und der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer GELEGENTLICH Cannabis konsumiert. Gelegentlich meint damit zumindest mehr als einmalig. Weitere Voraussetzung für die Ungeeignetheit ist jedoch ein fehlendes Trennungsvermögen zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr.
Hier hat die Behörde aufgrund Ihrer eigenen Einlassung, Sie seien "Konsument", Kenntnis von Umständen, die auf einen gelegentlichen Konsum schließen lassen.
Die Rechtsprechung und Verwaltungspraxis ist bundesweit sehr unterschiedlich und uneinheitlich, was die Vorgehensweise in derartigen Fällen angeht. Die Bandbreite geht von der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, "Idiotentest") über Drogenscreenings, bis hin zur sofortigen Entziehung.
Da Sie bisher im Straßenverkehr nicht mit Drogen auffällig geworden sind, ist aus meiner Sicht eine sofortige Entziehung verfehlt, vielmehr hätte die Behörde hier zunächst eine MPU anordnen müssen, um die Frage zu klären, ob Sie zwischen Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr trennen können.
Wenn die Behörde bereits eine MPU angeordnet hat und Sie dem nicht gefolgt sind, dürfte sich der Entziehung nicht sinnvoll entgegentreten lassen.
Erfolgte keine vorherige Anordnung der MPU, bestehen aus meiner Sicht realistische Chancen für eine Anfechtung der Entziehung.
Wenn Sie gegen die Entziehung vorgehen wollen, muss gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Behörde die sofortige Vollziehung des Bescheides angeordnet hat. Dies bedeutet, dass der Bescheid vollziehbar bleiben würde, auch wenn Sie Widerspruch eingelegt haben. Es muss daher parallel hierzu ein sog. Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei der Behörde und beim zuständigen Verwaltungsgericht gestellt werden. Das Gericht würde - wenn die Voraussetzungen vorliegen - eine einstweilige Anordnung erlassen, womit die Vollziehung des Bescheides zunächst ausgesetzt wäre. Ein solcher Antrag kann jedoch nur sinnvoll begründet werden, wenn man zuvor Akteneinsicht in Ihre Führerscheinakte nehmen konnte. Nur so lässt sich feststellen, ob die Voraussetzungen für eine Entziehung vorliegen.
Ich kann Ihnen nur dringend raten, einen Rechtsanwalt mit Ihrer Interessenwahrnehmung zu beauftragen. Wenn Sie ihren Führerschein behalten wollen, kommen Sie um einen gerichtlichen Rechtsstreit nicht herum. Dabei ist höchste Eile geboten, da das Gericht noch in dieser Woche eine einstweilige Anordnung erlassen müsste, wenn Sie den Führerschein nicht abgeben wollen. Sie können sich diesbezüglich gerne heute an meine Kanzlei wenden. Wir sind auf Verkehrs- und Führerscheinrecht spezialisiert.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
Rechtsanwalt
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