Fahrerbeweis bei Wildunfall u. Alkohol
05.05.2008 19:05 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf
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Guten Tag
Ich habe folgende Frage:
Ich war in der Nacht vom Sonntag auf Montag Beifahrer des PKWs meiner Mutter und der Fahrer (Familienangehörige/r) hatte einen Wildunfall. Ich hatte bereits Alkohol getrunken und mein Familienangehöriger jedoch noch mehr. Da nun das Wegfahren von der Unfallstelle eine Straftat (Fahrerflucht ) gewesen wäre, der Fahrer bereits erheblich mehr Alkohol getrunken hatte wie ich und für Ihn der Verlust des Führerscheins empfindlichste Konsequenzen hätte, verließ mein Familienangehöriger die Unfallstelle und ich rief die Polizei und gab mich mehr oder weniger als Fahrer aus.
Bei mir wurde eine Atemalkoholkonzentration 0,32 mg/L Festgestellt. Ich muß nun mit einem Bußgeldbescheid, 3 Monaten Fahrverbot, und einer MPU rechnen, da bei mir bereits ein Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit Alkohol (Atemalkoholkonzentration 0,92mg/L, letzes Jahr, Oktober) ansässig ist.
Meine Frage ist nun: Wenn ich diesen Vorfall vor Gericht schildere und mich gleichzeitig auf mein Zeugnisverweigerungsrecht gegen Familienangehörige berufe, also den Fahrer aus Schutz nicht benenne, habe ich dann eine Chance auf Einstellung des Verfahrens oder wird mir dies niemand glauben?
Immerhin hat mich die Polizei weder fahren gesehen, noch habe ich im Auto gesessen als die Streife ankam. Zwar hatte ich den Schlüssel des PKW’s bei mir, sowie auch den Kfz Schein, diese wurden mir jedoch von dem Fahrer ausgehändigt. Ich habe der Polizei vor Ort und auf der Wache nicht erzählt daß ich nicht gefahren bin, da sie ansonsten vermutlich nach meinem Familienangehörigen gesucht hätten und dieser gerade auf dem Heimweg war. Die Polizei meinte noch, daß sie es aufgrund der Tatsache daß bei dem PKW nur ein Blinkerglass kaputt war bei einer Ordnungswidrigkeitsanzeige belassen können und nicht, wie sonst bei üblich, meinen Führerschein beschlagnahmen würden und eine Strafanzeige erstatten, was wesentlich schlimmere Konsequenzen gehabt hätte.
Ist es denkbar daß aufgrund den o.g. Tatsachen das Gericht das Verfahren gegen mich einstellt oder wird man dies als Schutzbehauptung abtun, auch wenn ich weder in Auto gesessen noch gefahren bin als die Streife eintraf?
Wie bereits erwähnt ist bei mir bereits ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Alkohol ansässig und ich würde auch gerne wissen ob dies dann dem Gericht als Indiz dafür dient daß ich nur eine "Geschichte erfinde" um mich herauszureden.
Danke für Ihre Bemühungen
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