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Frage geschrieben am 14.11.2007 09:06:00

Fahren ohne Versicherungsschutz

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 31344
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
meine 21-jährige Tochter hat im Oktober in Baden Württemberg den Wagen ihrer Chefin von deren Wohnort zu sich nach Hause überführen wollen( Samstags) um das Fahrzeug am darauffolgenden Montag zu erwerben und anzumelden.Unterwegs wurde sie von einer Polizeistreife angehalten und aufgefordert das Fahrzeug stehen zu lassen. Sie wurde darauf hingewiesen, das das Führen von Fahrzeugen ohne Versicherungsschutz nicht erlaubt ist. Sie gab vor den Polizisten zu dieses getan zu haben.
Gestern erhielt sie einen Strafbefehl ( 9.11.07) mit einer Strafe in Höhe von 20 Tagessätzen a 40€ zwangsweise Haft ( Vorsatz ).
Meine Tochter ist erst seit etwa einem halben Jahr von uns aus Schleswig-Holstein, nach Baden Württemberg gezogen um im Sommer nach ihrer Ausbildung eine Anstellung als Einzelhandelskauffrau anzunehmen. Sie besaß erst ein Auto, das wir ihr incl. Anmeldung geschenkt haben. Aufgrund der Unerfahrenheit war sie sich nicht der Situation bewußt, bzw. es lag kein Vorsatz vor.Eine Ladung erfolgte nicht. Auch hat sie keine Stellungnahme ihrerseits bei einer amtlichen Stelle, Protokollierung, vorgenommen. In einem Beleg, den sie von den Polizeibeamten erhalten hat, steht zwar das sie dieses bei einer Polizeidiensstelle tun könne, aber sie wartete auf die Zustellung einer Anhörung, die nicht erfolgte, nur der jetzt zugestellte Gerichtsbeschluß.

Unter diesen Hintergründen nachfolgende Fragen:

Hat sie eine Möglichkeit gegen den Bescheid Einspruch zu erheben und ist dieser wahrscheinlich erfolgreich?

Kann sie einen kostenlosen Rechtsbeistand erhalten, da sie keine Rechtsschutzversicherung hat?

Besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung und mit wem ist dieses zu klären?

Ist sie vorbestraft?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

mit freundlichen Grüßen


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 14.11.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 14.11.2007 09:41:07
Rechtsanwalt Nikolai Zutz
Schepp Allee 70, 64296 Darmstadt, Tel: 06151 4937800, Fax: 06151 4937801
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Sehr geehrter Fragesteller, vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rech............

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