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Frage geschrieben am 30.09.2011 10:16:57

Fahren ohne Führerschein

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 616
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 136 weitere Antworten zum Thema Führerschein.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mit meinem Schwiegersohn, der gerade Fahrschule macht, mit meinem Auto Fahren geübt und er hat einen Blechschaden an einem parkenden Auto verursacht. Wir haben die Polizei gerufen. Zeugen hatten alles gesehen, auch dass er gefahren ist.
Ist es sinnvoll, dass er die (teure) Fahrschule weitermacht oder kommt es so schnell zur Verhandlung, dass er den Führerschein sowieso nicht machen darf?
E. Stach.


Antwort geschrieben am 30.09.2011 11:24:00
Rechtsanwältin Ulrike J. Schwerin
Eisenberger Straße 1, 07774 Dornburg-Camburg, Tel: 036421 / 24930, Fax: 036421 / 24933
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Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:


Wenn die Polizei die Angelegenheit verfolgt, droht eine Führerscheinsperre. Da Ihr Sohn noch gar keinen Führerschein hat, dürfte er diesen dann erst nach Ablauf der Sperrfrist machen.

Je nach Dauer der Sperre kann es dann sinnvoll sein, die Fahrschule vorerst nicht weiter zu machen. Sicher ist es aber möglich, die Fahrschule vorläufig zu besuchen und die geleisteten Stunden dann anzurechnen, wenn die Fahrschule nach Ablauf der Sperrzeit weiter besucht wird.

Zum derzeitigen Zeitpunkt bleibt Ihnen aber nichts anderes übrig, als abzuwarten.


Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.

Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, empfehle ich die Einschaltung eines Anwalts vor Ort – den Sie über unser Portal problemlos finden können.

Abschließend möchte ich Sie bitten die Bewertungsfunktion zu nutzen, um dieses Forum für andere Nutzer transparenter zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrike J. Schwerin
Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412671047
Fax: 032121128582
Email: uschwerin@raschwerin.de


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.09.2011 11:45:23

Sehr geehrte Frau Schwerin,
wie schnell wird denn die Führerscheinsperre ausgesprochen - vielleicht schafft er den Führerschein noch vorher!?
Danke!
E.Stach.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.09.2011 11:50:02

Werter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage darf ich wie folgt Stellung nehmen:

Das Verfahren kann unterschiedlich lange dauern - unterliegt aber auch der Verjährung.

Sollte er den Führerschein zwischenzeitlich bestehen, weil sich die Verfahren überschneiden, wird man ihm diesen dann wieder für die Dauer der Sperrzeit wegnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike J. Schwerin
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