Fahren ohne Fahrerlaubnis
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Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Sohn (15Jahre) war im Besitz eines nicht angemeldeten und auch nicht Straßenverkehrstauglichen Mopeds. Um daran zu basteln, schob er es zu seinem Freund und auch wieder zurück, welches das hiesige Polizeirevier selbst bestätigte. (Lt. Aussage der Polizei wurde beobachtet wie das Moped schiebend durch den Ort bewegt wurde, aber leiter nicht fahrend. Der Polizist meinte nur Schade, Schade!)
Nun kam es wie es kommen musste, angeblich wurde mein Sohn beim Schwarzfahren beobachtet.
Er stand neben der Bushaltestelle und wartete auf den Bus seiner Freundin. Er saß nur auf dem Moped, es war nicht an!Es wurde nicht fahrend bewegt. Plötzlich standen zwei Polizisten vor ihm und das Moped wurde beschlagnahmt, weil er keine Papiere dafür hatte. Dieses konnten wir regeln, als sie mir meinen Sohn nach Hause brachten.Das Moped konnten wir wieder mitnehmen.
Nun haben wir eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter in der Ermittlungssache "Fahren ohne Führerschein und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz" erhalten.
Meine Frage lautet nun, wie verhalten wir uns richtig. Er wurde nicht fahrend angehalten. Lt. hiesigem Polizeirevier ist der angebliche Zeuge, welcher meinen Sohn angeblich fahrend gesehen hat ein Polizist.
Sollen wir zur Vernehmung gehen und eine Aussage machen oder sollten wir einen Anwalt damit beauftragen?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich recht herzlich im Voraus.
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