Fahren ohne Fahrerlaubnis - Führerschein machen
| 28.10.2009 21:11 |
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Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Hallo,
Zur Person:
- 20 Jahre alt
- B Führerschein schon seit fast 2 Jahren
- Wohnort: Niedersachsen
Info:
Ich bin einmal ein Motorrad (34PS) gefahren, dabei habe ich aber leider keine gültige Fahrerlaubnis (kein Führerschein).
Nun hatte ich dummerweiße einen Unfall gehabt. Jetzt habe ich ein Strafbefehl bekommen, dort steht:
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Durch die Tat ist die Verhängung eines Fahrverbots geboten. + Geldstrafe
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Mir wird für die Dauer von 3 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
Die Hälfte der Zeit ist schon rum, Führerschein habe ich bereits beim rechtskräftig werden, abgegeben.
Frage:
Nun habe ich bzw. auch schon vor dem Unfall angefangen Führerschein Klasse A (beschränkt) zu machen.
"Wie sieht es jetzt eigentlich aus?"
Darf ich mein Führerschein (A) jetzt in diesen 3 Monaten machen, aber bekomme den Führerschein erst nach diesen 3 Monaten (A u. B) oder kann ich die Prüfungen (theorie und praktische) erst nach den 3 Monaten machen? Bzw. gar Fahrstunden nehmen.
Vielen Dank im Voraus.
Mfg
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