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Fahren ohne Fahrerlaubnis - Führerschein machen


| 28.10.2009 21:11 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 1 Stunde

Hallo,

Zur Person:

- 20 Jahre alt
- B Führerschein schon seit fast 2 Jahren
- Wohnort: Niedersachsen


Info:

Ich bin einmal ein Motorrad (34PS) gefahren, dabei habe ich aber leider keine gültige Fahrerlaubnis (kein Führerschein).

Nun hatte ich dummerweiße einen Unfall gehabt. Jetzt habe ich ein Strafbefehl bekommen, dort steht:

--------------------------------------------------------------------------------
Durch die Tat ist die Verhängung eines Fahrverbots geboten. + Geldstrafe
--------------------------------------------------------------------------------

Mir wird für die Dauer von 3 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.

Die Hälfte der Zeit ist schon rum, Führerschein habe ich bereits beim rechtskräftig werden, abgegeben.


Frage:

Nun habe ich bzw. auch schon vor dem Unfall angefangen Führerschein Klasse A (beschränkt) zu machen.

"Wie sieht es jetzt eigentlich aus?"

Darf ich mein Führerschein (A) jetzt in diesen 3 Monaten machen, aber bekomme den Führerschein erst nach diesen 3 Monaten (A u. B) oder kann ich die Prüfungen (theorie und praktische) erst nach den 3 Monaten machen? Bzw. gar Fahrstunden nehmen.


Vielen Dank im Voraus.

Mfg
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 174 weitere Antworten zum Thema:
Fahren Fahrerlaubnis Führerschein
28.10.2009 | 21:22

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten darf:

Sie dürfen auch während der Dauer des Fahrverbotes den Führerschein der Klasse A machen und sogar Fahrstunden nehmen.

Denn gem. § 2 Abs. 15 StVG gelten während der Fahrstunden nicht Sie als Führer des Fahrzeugs, sondern der Fahrlehrer.

Allerdings werden Sie den Führerschein, wenn Sie die Prüfung während der 3 Monate erfolgreich absolvieren, natürlich erst nach Ablauf des Fahrverbots nutzen dürfen.

Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen und hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt





Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

www.rechtsanwalt-schwartmann.de
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Internetrecht - Urheberrecht -
Mietrecht - Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 2009-10-28 | 23:17


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