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Frage geschrieben am 20.03.2011 12:53:32

Fahren ohne Fahrerlaubnis , wer zahlt Schaden !

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1598
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 73 weitere Antworten zum Thema Fahren.
Guten Tag ,



Vor einiger Zeit hatte ich einen Unfall mit einem Motorroller(25ccm) den mir ein Bekannter geliehen hatte obwohl ich keine Prüfbescheinigung/Mofaschein hatte.

Wie sich nachher herausstellte war dieser Roller auch manipuliert, so das er eine für Ihn nicht zugelassene Höchstgeschwindigkeit erreichen konnte.

Mit diesem Roller hatte ich einen Unfall . Der Polizist meinte bei der Vernehmung zu mir : Den Schaden an dem beschädigten Fahrzeug brauche ich nicht zu bezahlen , da der Halter des Rollers mich wissentlich ohne Fahrerlaubnis fahren ließ und der Roller durch die Manipulation auch keinen Versicherungsschutz mehr hätte . Der Halter des Rollers müsse also für den Schaden aufkommen.

Die Versicherung möchte aber den Schaden ,der bei dem Unfall entstanden ist von mir ersetzt bekommen.

Was ist jetzt richtig ?

Bin ich schadensersatzpflichtig oder der Halter ?



Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Antwort geschrieben am 20.03.2011 14:55:00
Rechtsanwalt Alexander Biernacki
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Guten Tag!

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zunächst stellt sich die Frage, inwieweit Sie den Unfall verschuldet haben. Dies kann ich mangels Angaben nicht einschätzen.

Grundsätzlich kann der Geschädigte nach seiner Wahl den Halter, Fahrer und - soweit vorhanden - den Haftpflichtversicherer in Anspruch nehmen.

Wenn ich Sie richtig verstehe, war der Roller grundsätzlich noch versichert. Dann würden sowohl die Manipulation, als auch die Tatsache, dass ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers darstellen, die ihn regresspflichtig macht.

In diesem Fall kann der Geschädigte den Haftpflichtversicherer direkt in Anspruch nehmen. Dies ist für den Geschädigten günstiger, da der Versicherer immer zahlungsfähig ist.

Dem Versicherer steht dann ein Regressanspruch sowohl gegen Sie, als auch gegen den Halter zu. Letztlich werden also Sie beide den Schaden zu tragen haben. Da Sie Gesamtschuldner sind - also gemeinsam haften -, kann sich der Versicherer aussuchen, von wem den Schaden erstattet verlangt.

Die Rückforderung der Versicherung ist im Regelfall auf 5.000 EUR begrenzt.

Denkbar wäre, dass Sie nachträglich den Halter in Anspruch nehmen, damit sich dieser an Rückforderung beteiligt. Hierfür spielen jedoch verschiedene Faktoren eine Rolle, insbesondere die Kenntnis des Halters von Ihrer fehlenden Fahrerlaubnis, die Kenntnis der Manipulation etc.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 20.03.2011 15:52:13

Vielen Dank für die schnelle Antwort .

Ich habe den Unfall verschuldet.Schaden wurde von der Versicherung des Halters reguliert.
Die Versicherung möchte jetzt den Schaden von mir ersetzt bekommen.Das ist nach Ihren Ausführungen also korrekt ?
Und wenn man den Halter mit schadensersatzpflichtig machen möchte müsste ich dies nachträglich vor Gericht oder per Anwalt durchsetzten und Ihm das Wissen das mir die Fahrerlaubnis fehlte , beweisen ?
Verstehe ich das richtig ?

Vielen Dank !
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 20.03.2011 16:11:48

Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.

Ja, wenn die Versicherung berechtigt reguliert hat, kann sie Sie als Schadensverursacher mit bis zu 5.000 EUR in Regress nehmen. Ich empfehle jedoch dringend, dies nochmals durch einen Rechtsanwalt im Einzelnen prüfen zu lassen, da hier auch zu klären sein wird, ob die Versicherung korrekt gegenüber dem Dritten reguliert hat.

Gleiches gilt für den Ausgleichsanspruch gegen den Halter. Wenn dieser nicht freiwillig zahlt, sollten Sie ebenfalls einen Kollegen beauftragen. Dieser kann anhand der genauen Umstände die Erfolgsaussichten abschätzen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick über die Rechtslage vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Biernacki
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