Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 136 weitere Antworten zum Thema Führerschein.
Verkehrskontrolle. Brille nicht getragen bzw nicht dabei, da ich das Auto meiner Frau benutzt habe. Meldung der Polizei an die Führerscheinstelle.
Was habe ich für eine Strafe zu erwarten ?
Antwort geschrieben am 11.11.2011 09:07:24 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Reinhard Moosmann
Raueneggstr. 41, 88212 Ravensburg, Tel: 0751/25971, Fax: 0751/21757
Straßenverkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 44
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ihre Angaben verstehe ich dahin, dass Ihr Führerschein den Eintrag enthält, dass Sie ein Kfz nur mit Brille fahren dürfen.
Dies ist eine zulässig Auflage, die die Fahrerlaubnisbehörde treffen kann, wenn jemand wegen Sehschwäche nur bedingt zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist (§ 23 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung).
Das Fahren ohne Brille trotz entsprechender Auflage ist eine Ornungswidrigkeit nach § 75 Nr. 9 Fahrerlaubnisverordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz.
Für diese Ordnungswidrigkeit ist im Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 25,-- € vorgesehen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Reinhard Moosmann
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