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Frage geschrieben am 07.11.2011 09:50:10

Fahren mit einen Quad

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 932
Hallo, ich bin gegen 18.00 Uhr durch unser Dorf gefahren und bin dabei innerhalb von 5 Minuten zweimal na meinen Nachbarn vorbei gekommen, natürlich auf unserer Dorfstrasse. Daraufhin kam er wütend herraus und beschinfte mich laut, das es verboten wäre, so einen Lärm gegen 18 Uhr zu machen, es wäre verboten.

Hat mein Nachbar Recht mit dem Verbot?

Schöne Grüße an Sie


Antwort geschrieben am 07.11.2011 10:12:35
Rechtsanwalt Martin Hünecke
Langer Weg 3, 39112 Magdeburg, Tel: 0391/63609371, Fax: 03222/2468761
Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts sowie unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Ob Sie mit Ihrem Quad die Dorfstraße befahren dürfen oder nicht, hängt in dem Fall von der Betriebserlaubnis/Straßenverkehrszulassung ab.

Solange Ihr Fahrzeug für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen ist und Sie weder bauliche Veränderungen an dem Quad vorgenommen, noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben, kann ihr Nachbar gerne schimpfen wie ein Rohrspatz - Sie haben sich jedenfalls nichts vorzuwerfen und können Ihr Quad weiterhin nutzen.

Sie sollten es jedoch wenn möglich vermeiden, eine nach der anderen Runde vor dem Haus Ihres Nachbarn zu drehen, da dies mit zunehmendem Maß gleichwohl eine Belästigung/Ruhestörung darstellen kann.

Wenn aber an Ihrem Quad "geschraubt" wurde und notwendige Eintragungen in den Fahrzeugpapieren fehlen, erlischt die Betriebserlaubnis (ebenso wie die Versicherung) mit der Folge, dass Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegen dürfen.


Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen einen ersten Einblick in die rechtliche Situation geben können und Ihnen entsrpechend Ihrer Fragestellung weitergeholfen.


Mit freundlichen Grüßen

Martin Hünecke
Rechtsanwalt und Bankkaufmann

Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung auf Basis der Fragestellung keine ausführliche Rechtsberatung ersetzen kann, die allen relevanten Umständen des jeweiligen Einzelfalles Rechnung trägt. Für weitergehende Rechtsauskünfte können Sie mir jederzeit ein entsprechendes Mandat erteilen.

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