Fälschliche Einstufung als pflichtversicherter in der Krankenversicherung durch AG
27.01.2012 12:50 |
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Sozialversicherungsrecht
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Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
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Mein Arbeitgeber hat mich - nach meiner Meinung und der Einschätzung meiner PKV und GKV - fälschlicherweise nicht als freiwillig versichert zum 01.06.2011 eingestuft, sondern dies erst zum 01.01.2012 vorgenommen. Ich habe nun 2 Fragen dazu:
1) Welche Einstufung ist korrekt?
2) Welche Forderungen kann ich gegen den Arbeitgeber stellen? Die Differenz zum Beitrag in der GKV? Leistungsmängel?
Beschäftigungshistorie in 2011:
01.01.2011 - 11.01.2011: Selbständig tätig, versichert in PKV
12.01.2011 - 30.04.2011: Praktikum bei Arbeitgeber A, versichert in GKV, Verdienst unter Pflichtversicherungsgrenze
01.05.2011 - 31.05.2011: Selbständig tätig, nicht versichert
01.06.2011 - 31.08.2011: Festanstellung bei Arbeitgeber A, versichert in GKV, Verdienst mit vertraglich zugesicherter Einmalzahlung im Dezember über der monatlichen Pflichtversicherungsgrenze
01.09.2011 - 31.12.2011: Gehaltserhöhung bei Arbeitgeber A, Verdienst nun auch ohne Sonderzahlung über der monatlichen Pflichtversicherungsgrenze
Eine Prüfung wurde nur zum 01.06. vorgenommen. Durch die Unterbrechung im Mai 2011 stellt sich das Arbeitsverhältnis als unabhängig vom Praktikum dar. Kollegen, die gleichzeitig mit dem gleichen Gehalt angefangen haben, aber kein Praktikum vorher gemacht haben, sind teilweise privat versichert.
-- Einsatz geändert am 27.01.2012 12:51:50
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