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Fachwahl Abitur


23.08.2005 19:53 |
Preis: ***,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius




Für mein Abitur standen meine Fächer im Prinzip bereits in der 11. Klasse fest: LK Sowi, LK Deutsch, Spanisch oder Französisch und Biologie.
Dementsprechend waehlte ich auch meine schriftlichen Fächer. Ich wollte auf jedenfall eine neue Sprache lernen, womit die Wahl auf Spanisch fiel. Englisch wählte ich ab und wollte Französisch weiterführen, da man eine weitereführende Sprache belegen muss.
In meinem ersten Beratungsgespräch erläutertete man mir, dass ich Latein (ab Stufe 9) ebenfalls als weiterführende Sprache nehmen könnte, wenn ich Spanisch bis zum Abitur belegen würde und somi,t wenn ich wollte, Französisch für die 11 nicht belegen müsste.
Also wählte ich nicht Französisch, mit dem Vorhaben, nun Spanisch im Abitur zu machen.
In einem weiteren Beratungsgespräch Ende der Stufe 11 überlegte ich Philosophie schriftlich zu wählen, um es möglicherweise alternativ zu Spanisch im Abitur machen zu können. Im Prinzip war es mir egal welches der beiden Fächer ich im Abitur machen sollte. Hierauf riet man mir, wenn es mir wirklich egal sei, könnte ich auf Philosophie schriftlich verzichten, da ich selber so, weniger Klausuren schreiben müsste, da dies ja in Spanisch Pflicht ist und kam damit den Stundenplangestaltern entgegen.
Nun Ende der 12 erfuhr ich, dass ich Spanisch nun im Abitur nicht belegen könne, da der Fachlehrer die Schule, an der ich Spanisch in einem Coop-Kurs lerne, verlassen hat.
Eine adäquate Fachkraft (Abiturabnahme) kann nicht gestellt werden und eine Cooperation mit dem 2. Gymnasium welches Spanisch in unserer Stadt anbietet kann nicht zu stande kommen, weshalb ich nun stattdessen Mathematik im Abitur machen soll/muss.
Mathematik zählt nicht zu meinen Stärken und es stand immer für mich fest das ich es niemals im Abitur machen wollte, leider konnte ich es ja auch nicht abwählen ;)


Zwei mal bekräftigte man mich also darin, dass ich Spanisch im Abitur machen könnte (Beratungsfehler ?!) und nun fordert man von mir, ich solle, wenn ich dies weiterhin vor habe, in der 13. Klasse ( ein viertel Jahr vor dem Abitur!!!) die Schule wechseln.

Gibt es irgendeine Möglichkeit doch durchzusetzen, dass ich Spanisch wie geplant ins Abitur mit aufnehmen kann?!

Vielen Dank für im Voraus für ihren Rat!

Ein verzweifelter , eventueller Zwangsmathematiker.

23.08.2005 | 21:33

Antwort

von

Rechtsanwältin Jana Laurentius
289 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihr Fall ist sehr heikel. Letztlich haben Sie selbst die Ursache für Ihr Problem gesetzt, indem Sie sich früh sehr definitiv auf Ihre Abiturfächerkonstellation festgelegt haben und damit immer Gefahr liefen, dass das "böse Erwachen" noch kommt. Andererseits sind Sie nach Ihrer Schilderung von der Schule in Ihrem Vorgehen bestätigt worden und Ihr Problem hat zudem schulorganisatorische Ursachen. Bedenkt man die schwerwiegenden Auswirkungen auf Ihre demnächst anstehende Abiturprüfung - Sie müssen entweder das Fach Mathematik, in dem Sie schwach sind und auf das Sie sich zudem im vergangenen Schuljahr sicher nicht großartig eingelassen haben, als Abiturfach wählen oder aber kurz vor der Ablegung der Abiturprüfung die Schule wechseln, was ebenfalls Einschnitte in Ihre Prüfungsvorbereitungen mit sich bringen würde - , sehe ich recht gute Aussichten, die Schule bzw. die Schulaufsichtsbehörde (notfalls gerichtlich) dazu zu bringen, Sie doch zur Abiturprüfung im Fach Spanisch zuzulassen. Denkbar wäre vielleicht die Lösung, dass Sie im Abitur von dem Lehrer, der an dem anderen Gymnasium Spanisch unterrichtet, geprüft werden.

Sie sollten sich daher möglichst umgehend - am besten gleich morgen - mit einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Schulrecht bzw. Verwaltungsrecht in Verbindung setzen. Dieser sollte zunächst Ihre Schule und die zuständige Schulaufsichtsbehörde kontaktieren um herauszufinden, inwieweit eine außergerichtliche Lösung gefunden werden kann. Kommt eine solche nicht zustande, dann muss eine gerichtliche Entscheidung erfolgen. Aufgrund der Tatsache, dass die Zeit drängt, müsste ein gerichtliches Eilverfahren neben der verwaltungsgerichtlichen Klage eingeleitet werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für Rückfragen wie auch für eine weitergehende Vertretung stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Jana Laurentius
Bonn

289 Bewertungen
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Fachanwalt Verwaltungsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Steuerrecht