Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340432
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 05.02.2010 14:58:24

Fachschule - Regelungen zu Prüfungen - schlechte Note kassiert

Rechtsgebiet: Hochschule, Prüfungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1540
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2 weitere Antworten zum Thema Prüfungen.
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Schüler an einer städtischen Fachschule für Elektrotechnik in Bayern und habe heute eine Kurzarbeit und eine Schulaufgabe zurückbekommen die jeweils mit der Note 4 bewertet wurden.
Aus diesen beiden Noten wird die Zwischenzeugnisnote gebildet, und mit diesem Zeugnis muss ich mich für eine künftige Beschäftigung bewerben.
Die einzige Möglichkeit diese negative Auffälligkeit im Zeugnis, das sich sonst nur aus Einsen und Zweiern zusammensetzen wird, zu verhindern sehe ich darin, die Lehrkraft dazu zu bewegen, die Schulaufgabe für ungültig zu erklären.

Dazu folgender Sachverhalt:
Die Kurzarbeit und die Schulaufgabe wurden im Abstand von zwei Wochen abgehalten. Beide gingen über den gleichen Unterrichtsstoff und enthielten ähnliche Aufgabenstellungen. In der einzigen Unterrichts-Doppelstunde die sich zwischen den Prüfungsterminen befand wurde die Kurzarbeit weder herausgegeben noch besprochen. Auch die Noten wurden nicht bekannt gegeben.
Es bestand also für mich keine Möglichkeit, meine Schwachstellen zu erkennen und auszubessern.
Die Schulordnung für zweijährige Fachschulen (Fachschulordnung - FSO) sieht im §19 (1) vor, dass schriftliche Leistungsnachweise unverzüglich bewertet, den Schülern zur Einsichtnahme zurückgegeben, und besprochen werden sollen. Leider konnte ich keine weiteren Regelungen finden die sich auf mein Problem beziehen.

Sehen Sie rechtliche Möglichkeiten zur Lösung meines Problems?
Welche weitere Vorgehensweise würden Sie empfehlen?

Freundliche Grüße



Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 5.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 05.02.2010 15:30:38
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 434
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:

Möglicherweise liegt ein Verfahrensfehler vor, der hier von Ihnen gerügt werden kann.

Allerdings müsste dann § 19 der FSO, den ich hier nochmals im Wortlaut aufführen möchte:

" Besprechung, Aufbewahrung und Einsichtnahme

(1) Schriftliche und praktische Leistungsnachweise werden unverzüglich bewertet und den Schülern zur Einsichtnahme zurückgegeben und besprochen.

(2) Prüfungsaufgaben und schriftliche Leistungsnachweise werden von der Schule für die Dauer von zwei Schuljahren nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie geschrieben worden sind, aufbewahrt.

(3) Den Schülern ist Gelegenheit zu geben, nach Abschluß der Abschlußprüfung Einsicht in die Leistungsnachweise zu nehmen."

vorsehen, dass Ihnen eine Einsichtnahme zum Zwecke der eigenen Ausbesserung ermöglicht wird (und nicht nur eine nachträgliche Einsichtnahme nach entgültiger Benotung).

Dieses kann ich allerdings aus dem Gesamtzusammenhang der Vorschrift nicht erkennen. Das heißt, die Benotung hat dann schon entgültig stattgefunden und die Einsichtnahme/Besprechung dient lediglich der Auswertung der benoteten Endleistung als Ergebnis.

Hat es denn diese Praxis der zwischenzeitliche Einsichtnahme zum Zwecke der eigenen Ausbesserung ansonsten gegeben (Sie können mir dieses gegebenenfalls im Wege der hier kostenlos möglichen Nachfragefunktion mitteilen)?

Man wird sonst daher einen Verfahrensfehler nicht anführen können.

Soweit nicht andere Unregelmäßigkeiten die Fehlerhaftigkeit der Leistungsbewertung begründen können, wird man gegen die hier erfolgte Verfahrensweise nicht erfolgreich vorgehen können.

Ich bedaure, Ihnen keine bessere Mitteilung machen zu können, hoffe aber trotzdem, Ihnen damit weitergeholfen zu haben; ich stehe Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


HSV Rechtsanwälte
Lautenschlagerstraße 3
70173 Stuttgart
Tel.: 07 11 - 72 23 67-37
Fax: 07 11 - 72 23 67-38

E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.02.2010 15:54:06

Sehr geehrter Herr Hesterberg,

vielen Dank für die schnelle und gute Antwort!

An unserer Schule ist es selbstverständlich, dass zwischen zwei Prüfungen in einem Fach ein etwas größerer Zeitraum dazwischen liegt in dem auch eine Besprechung erfolgt bevor die nächste Prüfung abgehalten wird. Der hier geschilderte Fall ist also einmalig.
Meine einzige Möglichkeit besteht also darin, über den Verfahrensfehler zu gehen.

Freundliche Grüße

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 05.02.2010 16:10:55

Sehr geehrte Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, zu der ich gerne folgendes ausführe:

Richtig, Sie können dieses dann im Wege des Rechtsmittels des Widerspruchs (Frist für die Einlegung: grundsätzlich zwischen 14 Tagen und einem Monat - Letzteres ist die Regel - nach Notenbekanntgabe: Sie müssen darüber schriftlich belehrt werden) schriftlich (zwingend per Brief, nicht nur Fax oder E-Mail) rügen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Fachschule - Regelungen zu Prüfungen - schlechte Note kassiert | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-02-05
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Hesterberg direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Hochschule, Prüfungen letzten Monat:

3
beantwortete Fragen
123recht.net ist Rechtspartner von:

340432
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97847
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Fachschule   Regelungen   Prüfungen   schlechte   Note   kassiert