ich bin wie o.g. als kinder- und jugendlichenpsychotherapeut approbiert und will den antrag auf eintrag ins arztregister stellen - ich benötige 140 stunden theorie im wissenschaftlichen verfahren hier: Verhaltenstherapie; ich abolvierte erfolgreich das beratungslehrerstudium gem. KMK an der LMU münchen (gradual); machte eine zusatzausbildung(weiterbildung) in erziehungswissenschaften an der rwth aachen, die mit der promotion abschloss (postgradual); sind damit die voraussetzungen erfüllt?
Antwort geschrieben am 22.02.2011 21:06:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Ahmet Aktug
Ostheimer Str. 28, 51103 Köln, Tel: 0221/94969042, Fax: 0221/94969020
Ausländerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 14
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gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:
Sie müssen die im Antrag gemachten Angaben nachweisen. Auf jeden Fall müssen Sie Ihrem Antrag die folgenden Dokumente beilegen:
•Geburtsurkunde
•gegebenenfalls Urkunden, aus denen eine Namensänderung oder die Berechtigung zum Führen eines Doppelnamens ersichtlich ist (z.B. Eheurkunde)
•Approbationsurkunde
•gegebenenfalls Erlaubnisbescheinigung gemäß § 10 Bundesärzteordnung
•Nachweis über die Weiterbildung als Allgemeinarzt oder die Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet beziehungsweise Fachkundenachweis als Psychotherapeut
•gegebenenfalls Urkunde über die Befugnis zum Führen einer Schwerpunktbezeichnung, Zusatzbezeichnung sowie über den Erwerb von Fachkundenachweisen gemäß berufsrechtlichen Vorgaben
•gegebenenfalls Promotionsurkunde
•gegebenenfalls Genehmigungsurkunde zum Führen eines im Ausland erworbenen akademischen Grades
•lückenloser Nachweis über die ausgeübte ärztliche oder psychotherapeutische Tätigkeit nach bestandener ärztlicher Prüfung
Die Dokumente müssen im Original oder als beglaubigte Abschrift vorgelegt werden.
Dies hängt auch teilweise von dem Bundesland ab. Sicherheitshalber fragen Sie konkret in Ihrem Bundesland nach, ob Ihre genannten Stellen zu den oben genannten Voraussetzungen passen. Dies können Sie, wenn Sie z.B. aus Bayern sind, bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, nachfragen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ahmet Aktug
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 23.02.2011 09:23:08
sehr geehrter rechtsanwalt aktug,
danke für Ihre antwort; leider bedienen Sie die formalia; ich wollte von Ihnen rechtlich wissen, wie der theorienachweis 140 stunden - hier: verhaltenstherapie - zu führen ist -? deshalb meine genaue angaben über die rechtsgrundlagen meiner approbation; es ist klar, dass ich meine angaben nachweisen muss; wie gelingt mir der nachweis - mit welchen inhalten? wie muss die theorie im wissenschaftlichen verfahren erworben worden sein? - das war eigentlich frage.
sehr geehrter rechtsanwalt aktug,
danke für Ihre antwort; leider bedienen Sie die formalia; ich wollte von Ihnen rechtlich wissen, wie der theorienachweis 140 stunden - hier: verhaltenstherapie - zu führen ist -? deshalb meine genaue angaben über die rechtsgrundlagen meiner approbation; es ist klar, dass ich meine angaben nachweisen muss; wie gelingt mir der nachweis - mit welchen inhalten? wie muss die theorie im wissenschaftlichen verfahren erworben worden sein? - das war eigentlich frage.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 23.02.2011 18:43:12
Sehr geehrter Herr Ratsuchender,
ich kann nur rechtlich Ihre Seite darstellen, aber in der Praxis müssen Sie sich an die jeweilige Behörde wenden, da es mit dem Rechtlichen nicht zu tun hat!!
Wie angedeutet, dieser Forum ist für eine ausführliche Praxisprüfung nicht gedacht!
Mit freundlichen Grüßen
Ahmet Aktug
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Ratsuchender,
ich kann nur rechtlich Ihre Seite darstellen, aber in der Praxis müssen Sie sich an die jeweilige Behörde wenden, da es mit dem Rechtlichen nicht zu tun hat!!
Wie angedeutet, dieser Forum ist für eine ausführliche Praxisprüfung nicht gedacht!
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