Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340432
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 27.08.2011 16:38:45

Fachgespräch in der meisterprüfung durchgefallen

Rechtsgebiet: Hochschule, Prüfungen | Einsatz: € 42,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1657
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2 weitere Antworten zum Thema durchgefallen.
hallo ,
ich die notenbekanntgabe meiner meisterprüfung gehabt!
ich habe alle prüfungen bestanden ausser im fachgespräch wurden mir 15 von 100 erreichbaren pkt gegeben.
man muss allerdings 30 von 100 pkt erreichen um den teil 1 zu bestehen...!
ich war damit nicht zufrieden und habe eine aktenasnicht angefordert da wurde mir erklärt warum ich nicht diese anforderungen erfüllt hätte.ich bin trotzdem der meinung das ich ein ausreichendes fachgespräch durchgeführt habe 15 pkt von 100 wäre eine note 6! und um eine 6 zu bekommen müsste man im prinzip nichts zu diesem thema (projekt) wissen. 30 pkt die man erreichen muss wären eine 5 bzw 4- !
das habe ich auch angesprochen und die antwort drauf war " wir sind nicht in der gesellenprüfung wir setzten die messlatte hoch an".
also bin ich der meinung ich wurde in diesem fall ungerecht oder unfair egal wie man es auch nennt behandelt!
ich hab mein prüfprotokoll gesehen da standen ein paar punkte worauf die prüfer gewertet haben aber mein name und meine prüfungsnummer wurde mit einer handschrift ausgeführt...
das heisst für mich es kann viel passiert sein zb:sie hatten zwei prüfprotokolle in der hand und wussten nicht wem sie es zuordnen sollen und haben blind irgendwelche namen eingetragen!
es kann viel passiert sein...!
vorallem hab ich mich ein wenig schlau gelesen in der prüfungsverordung steht auch drin das kein chef,mitarbeiter,verwandtschaft etc vom prüfling der prüfer sein darf!
und bei unserer prüfung wurde ein prüfling im praktischen teil von seinem CHEF geprüft!
also fakt ist das ich alles bestanden habe und nur wegen meinem fachgespräch mein ganzes teil 1 wiederholen muss.
meine frage an sie
kann ich irgendwie rechtlich vorgehen oder habe ich irgendeine chance das diese prüfung doch anders bewertet wird oder gibt es da keine lösung?
es handelt sich um den elektrotechnikermeister
mfg


Antwort geschrieben am 27.08.2011 17:16:31
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 434
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Sie können verfahrensmäßig das Rechtsmittel des Widerspruches gegen den Prüfungsbescheid binnen einer Monatsfrist einlegen.

Sie müssen darüber im Prüfungsbescheid belehrt worden sein, falls nicht, gilt eine Jahresfrist
(Über das Ergebnis der Prüfung in jedem Teil der Meisterprüfung und die dabei erzielte Note ist dem Prüfling unverzüglich ein schriftlicher Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung zu erteilen).

Zur Sache selbst:
Ob hier ein Prüfprotokoll verwechselt wurde, wird leider schwer nachzuweisen sein.

Zum Verfahrensfehler in Form der Befangenheit bzw. das Mitwirken von am Verwaltungsverfahren ausgeschlossenen Personen:

Sie können nach meiner ersten Einschätzung in der Tat dieses als Verfahrensfehler rügen, also im Rahmen eines schriftlichen Widerspruches, dass ein Prüfling im praktischen Teil von seinem Chef geprüft wurde.

Auch dürfte dieses ggf. zur Nichtigkeit (schwerwiegenden, nicht heilbaren Unwirksamkeit) des Prüfungsbescheides als Verwaltungsaktes führen.

Sie sollten daher nach meinem ersten Dafürhalten Widerspruch schriftlich einlegen, wenn Sie dieses noch nicht bereits getan haben sollten.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


HSV Rechtsanwälte
Lautenschlagerstraße 3
70173 Stuttgart
Tel.: 07 11 - 72 23 67-37
Fax: 07 11 - 72 23 67-38

E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.08.2011 17:36:32

ich bedanke mich erstmal für die ausführliche information.
also in diesem fachgespräch wurden mir auch ein paar fragen gestellt die aber in dem prüfprotokoll nicht bewertet wurden...!
das eigentliche problem liegt darin das es 2 prüfer sind...würde da irgendeine chance bestehen als prüfling gegen 2 prüfer sich durchzusetzen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 27.08.2011 21:23:34

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:

Die Abweichungen sollten Sie gleichfalls rügen.

Zugegeben, sich gegen zwei Prüfer durchzusetzen, wird schwer werden, aber Sie sollten sich aber insbesondere auf den Verfahrenfehler stützen.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Hesterberg direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Hochschule, Prüfungen letzten Monat:

3
beantwortete Fragen
123recht.net ist Rechtspartner von:

340432
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97847
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Fachgespräch   meisterprüfung   durchgefallen