Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 10.10.2011 15:44:55

Fachärztliches Gutachten nach Defi-Implantation

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 678
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Im vergangen Jahr (November 2010) wurde mir ein Defibrillator implantiert. Nun soll ich ein fachärztliches Gutachten machen um meine Fahrereignung aufgrund des Defis überprüfen zu lassen... Ist das rechtens? Zumal ich eine Bescheinigung von meinem Kardiologen habe, dass ich laut Richtlinien der Deutschen Kardiologischen Gesellschaft zum Führen eines KFZ geeignet bin, da ich schon seit einem knappen Jahr episodenfrei den Defi trage und dieser auch noch nie eingreifen musste.


Antwort geschrieben am 10.10.2011 17:12:54
Rechtsanwalt Jörg Salzwedel
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Internet und Computerrecht, Erbrecht
Bewertungen: 74
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Ein solches fachärztliches Gutachten kann nur dann angeordnet werden, wenn Zweifel über die Tauglichkeit Ihrer Fahreigenschaften bestehen und diese ordnungsgemäß überprüft werden müssen.

Wenn Sie jedoch bereits eine solche Bescheinigung besitzen, aus der hervorgeht, dass Sie zum Führen eines Kfz geeignet sind und dieses den Richtlinien entspricht, bedarf es auch keine weiteren Untersuchung.

Sie sollten der Behörde dieses entgegenhalten und um erneute Entscheidung in Ihrem Fall bitten.

Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Salzwedel
Rechtsanwalt

kanzlei-salzwedel@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.10.2011 16:31:03

Das habe ich bereits getan. Allerdings wurde ich darauf verwiesen, dass die Anordnung keinem Rechtsbehelf unterlege...

Das ist totale Abzocke.

MFG
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.10.2011 17:01:15

Sehr geehrter Fragesteller,

die Behörde hat zwar Recht, dass die Anordnung des fachärztlichen Gutachtens keinen Bescheid darstellt und gegen diesen auch kein gesondertes Rechtsmittel zulässig ist, jedoch könnte diese Erforderlichkeit natürlich in einem späteren gerichtlichen Verfahren gegen den Bescheid wegen der möglichen Aufhebung der Fahrerlaubnis überprüft werden.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie mich gerne weiter kostenlos direkt per E-Mail anschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Salzwedel
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Fachärztliches Gutachten nach Defi-Implantation | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-10-11
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Als Leser können Sie

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Verkehrsrecht letzten Monat:

16
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Fachärztliches   Gutachten   Defi-Implantation