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Frage geschrieben am 22.02.2008 12:04:00

FSK18 Erotik Inhalte allen zugänglich?

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2677
Hallo,

mir ist aufgefallen das es Portale wie YouPor..* oder PornoTub..* gibt. Diese sind voller erotischen Inhalten, welche ohne Jugendschutz zugänglich sind. Die Inhalte sind zu 99% FSK 18.

Konzept dieser Portale ist YouTube, basierend darauf das jeder sein Video hochlädt.

Meine Frage ist, ist in den USA kein Jugendschutz erforderlich? Oder warum sind alle diese Pornoseiten dort gehostet.

In Deutschland zumindest ist dies nicht erlaubt, korrekt?

Meine Frage ist einfach nur ob es in Deutschland und USA möglich ist solche erotischen Inhalte ohne Jugendschutz anzubieten.

Vielen Dank.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 22.2.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 22.02.2008 13:03:56
Rechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3, 18225 Kühlungsborn, Tel: 038293/432783, Fax: 038293/432785
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag regelt für das Internet die gesetzlichen Anforderungen an die Altersprüfung. Danach sind einfach pornographische bis hinzu schwer jugendgefährdende Inhalte nur dann zulässig, wenn sichergestellt wird, dass die Inhalte nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

Daneben existieren Strafvorschriften, die eingreifen, wenn der Jugendschutz nicht eingehalten wird, wie beispielsweise § 184 StGB. Weitere Regelungen finden sich auch im Jugendschutzgesetz.

In den Vereinigten Staaten ist der Jugendschutz generell weniger streng, jedoch auch existent. Dort gibt es neben gesetzlichen Vorschriften auch private Initiativen, die die Altersbeschränkung im Rahmen des Jugendschutzes fordern und versuchen durchzusetzen. Dabei existieren unterschiedliche Vorschriften in den einzelnen Bundesstaaten.

Bei entsprechenden Sicherungssystemen ist jedoch auch dort die Veröffentlichung von entsprechenden Inhalten für Erwachsene möglich.

Ich hoffe, Ihre Frage hilfreich beantwortet zu haben, und habe mich dabei auch an der Höhe Ihres Einsatzes orientiert. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen



Christian Joachim
-Rechtsanwalt-


www.stracke-und-collegen.com




Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 22.02.2008 13:59:15

Hallo, also in den USA kann man problemlos Pornografische Inhalte ohne Jugendschutz anbieten/anzeigen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 22.02.2008 14:08:42

Sehr geehrter Fragesteller,

nein, ohne weiteres ist dies nicht möglich und insbesondere davon abhängig, in welchen Bundesstaaten Sie hier ein entsprechendes Angebot erwägen.

Hierzu müssten weitere Informationen von Ihnen vorliegen, bzw. eingeholt werden.

Gleichzeitig verweise ich auf den Gesetzesentwurf "Internet Safety and Child Protection Act 2005" aus dem Jahr 2005 der inzwischen zu einer Verschärfung des Jugendschutzes beigetragen hat.


Mit freundlichen Grüßen


Christian Joachim
-Rechtsanwalt-

www.stracke-und-collegen.com

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