Unlängst erhielten meine Eltern, wie andere RIAs ebenfalls, eine Aufforderung zur Abgabe von Einkommenssteuererklärung. Dies rückwirkend ab 2005.
Die Umstände sind wir folgt:
1) Privater Wohnsitz (seit 2005) ist Frankreich.
1) Mein Vater besitzt ausschließlich die französische (!!!) Nationalität. Meine Mutter besitzt die D und F Nationalität.
2) Adressat der Aufforderung ist lediglich mein Vater (Franzose mit festem, privaten Wohnsitz in Frankreich).
3)Es wurden über Jahrzehnte sämtliche Steuerabgaben bis zur 'Rückwanderung' nach Frankreich in Deutschland geleistet.
Nun meine Frage:
Meines Erachtens nach ist eine rückwirkende Besteuerung eines in Frankreich lebenden Franzosens aus Deutschland bestandslos & unrechtens.
Herzliche Grüße aus dem Elsass
Antwort geschrieben am 15.11.2011 09:16:27 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer
Muldestr. 19, 51371 Leverkusen, Tel: 0214 / 2061697, Fax: 0214 / 2061698
Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten möchte:
Seit dem 01.10.2009 melden die Rentenversicherungsträger rückwirkend für Zeiträume ab 2005 sämtliche Daten über Rentenbezüge an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen.
Von dort werden die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung weitergeleitet.
Ursache für die Mitteilungen ist das Alterseinkünftegesetz, das mit Wirkung ab dem Jahr 2005 die Besteuerung der Renten neu regelt.
Das FA wertet die eingegangenen Mitteilungen dann aus und prüft, ob ggfs. Steuern zu zahlen sind.
Sollte dies der Fall sein, werden die Rentner aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.
Von daher ist die Vorgehensweise des FA Neubrandenburg nicht zu beanstanden.
Ihre Eltern sollten deshalb die angeforderten Steuererklärungen abgeben, zumal für die betreffenden Jahre noch keine Verjährung eingetreten ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe
mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
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