Jetzt habe ich wieder einen Antrag gestellt und auf Anforderung der Führerscheinstelle ein MPU machen müssen. Diese MPU ist für mich positiv ausgelfallen, einer Wiedererteilung steht also nix mehr im Wege.
Meine Frage ist: muß ich jetzt noch zur Fahrschule und eine Prüfung machen, oder muß/kann mir der "Lappen" direkt ausgehändigt werden?
freundlichst
Antwort geschrieben am 16.08.2010 16:44:15 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis richtet sich nach § 20 der FeV (Fahrerlaubnisverordnung).
Grundsätzlich muss danach keine neue theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Allerdings kann die Fahrerlaubnisbehörde eine neue Prüfung anordnen, wenn sie Anhaltspunkte dafür hat, dass Sie nicht mehr über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Fahrzeugs verfügen, § 20 II FeV. Da Sie Ihren Führerschein bereits vor 14 Jahren abgeben mussten, spricht einiges für das Fehlen dieser Kenntnisse. In jedem Falle muss eine solche Anordnung aber begründet werden. Sehr wahrscheinlich werden Sie also noch einmal eine Prüfung ablegen müssen.
Welche Auffassung die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde vertritt, werden Sie daher nur herausfinden, wenn Sie dort nachfragen. Üblicherweise erfolgt eine entsprechende Mitteilung spätestens mit dem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Marion Deinzer
Rechtsanwältin
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