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erscheint im Erweitertem Führungszeugnis Belegart Behörde ein Führerscheinentzug (für zwei Jahre) wegen MPU Drogen (Cannabis)? Brauche es für eine Schule (Freizeitbetreuung), mir wurde gesagt, dass ich nicht vorher Einblick darin haben kann, weil es direkt an die Schule geschickt wird;
Tatbestand: Keine Fahrt unter Drogen, sondern Drogenfund bei Hausdurchsuchung wg. Mitbewohnerin in WohnGemeinsch.; fingerabdrücke & Photo bei der Polizei; keine Anzeige, keine Verurteilung; MPU mit Führerscheinentzug 2000 Juli, bestandene 2. MPU nov.2002; keinerlei Kontakt mit Polizei seit dem.
Antwort geschrieben am 04.11.2010 11:50:35 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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ich kann Sie beruhigen, da sich die Löschungsfrist nach § 46 BZRG bestimmt.
Hiernach beträgt die Löschungsfrist bei derartigen "Vergehen" 5 Jahre (§ 46 Absatz 1 Nr. 1g BZRG)), sodass dieser Eintrag, wenn es ihn überhaupt gegeben haben sollte, da keine Verurteilung erfolgte, bereits gelöscht ist.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.11.2010 12:34:13
Ein genereller Führerscheinentzug wg. Drogen o. Alkohol landet also nie im Führungszeugniss bzw. erweitertem Führungszeugnis?
Danke fuer ihre promte Bearbeitung im Nachhinein und im Vorraus.
Ein genereller Führerscheinentzug wg. Drogen o. Alkohol landet also nie im Führungszeugniss bzw. erweitertem Führungszeugnis?
Danke fuer ihre promte Bearbeitung im Nachhinein und im Vorraus.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.11.2010 16:35:15
Sehr geehrter Fragesteller,
auch Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, also z.B. von Fahrerlaubnisbehörden landen im Bundeszentralregister, werden jedoch in der Regel nach fünf Jahren gelöscht.
Ob eine solche Entscheidung dann im erweiterten Führungszeugnis eingetragen wird, hängt maßgeblich von der Art der Strafe und Entscheidung ab.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da ich Ihnen auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
auch Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, also z.B. von Fahrerlaubnisbehörden landen im Bundeszentralregister, werden jedoch in der Regel nach fünf Jahren gelöscht.
Ob eine solche Entscheidung dann im erweiterten Führungszeugnis eingetragen wird, hängt maßgeblich von der Art der Strafe und Entscheidung ab.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da ich Ihnen auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.
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