Führerscheinentzug BRD / Alkohol
03.11.2010 21:33 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf
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Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem:
Meine Freundin ist vor ca. 3 Monaten mit 2.2 Promille am Steuer erwischt worden, wobei Sie eigentlich zu nichts mehr in der Lage war ... Sie ist ca. 300 m gefahren, da sich sich mit einer Freundin gestritten hat, wollte Sie einfach nur nach Hause und hat leider nicht mehr nachgedacht, zum Glück ist nichts passiert.
Sie hat bei der Polizei sofort den Führerschein aus Polen freiwillig abgegeben.
Frage:
- Sie kommt aus Polen und wohnt seit 5 Jahren in Deutschland, hat sich nie was zu Schulden kommen lassen.
- Wir die Zeit schon angerechnet wo sie jetzt Ihren Führerschein abgegeben hat ? Es gibt noch keine Post vom Gericht bzgl. Strafe etc.
- Wenn Sie jetzt Ihren polischen Führerschein in der Schweiz bei mir gegen einen Schweizerführerschein eintauscht, gilt dann noch das Fahrverbot in Deutschland? Weil Sie ja dann einen gültigen Schweizerführerschein hat.
- Gibt es eine möglichkeit die Strafe in Ihrem Fall zu umgehen? Da Sie ja keinen Deutschen hat und auch keine Deutsche Staatsangehörigkeit.
Trifft nicht Ihr Problem?
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