Führerschein umschreiben lassen - Vor-&Nachteile
| 07.02.2011 11:14
| Preis:
***,00 € |
Verkehrsrecht
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Guten Tag,
ich habe einen
Führerschein aus dem Vereinigten Königreich, bin aber Deutscher und lebe seit einigen Jahren auch wieder hier.
Neulich riet mir ein Polizeibeamter in einer Kontrolle freundlich, den Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen, da ich den Englischen alle 10 Jahre (oder so ähnlich) erneuern lassen müsste, sonst verliere ich ihn wieder.
Ich bitte um kurze Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der Umschreibung, insbesondere unter Berücksichtigung folgender Fragen:
Bin ich mit engl. FS gleichermaßen von Strafen wie Punkten, Gebühren bei Geschwindigkeitsverstößen etc. betroffen wie mit dt. Führerschein? Kann mir der engl. FS abgenommen werden? Kann ich hier in Deutschland ein Fahrverbot erhalten?
Vielen Dank im Voraus.
Trifft nicht Ihr Problem?
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Führerschein
07.02.2011 | 11:29
Antwort
von
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
529 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einen
Führerschein erworben haben, so brauchen sie diesen auch nicht umschreiben lassen, auch nicht innerhalb von 10 Jahren (§ 28 FeV).
Etwaige Verkehrsverstöße werden in Flensburg unabhängig des Führerscheins registriert, sodass eine Umschreibung oder die Beibehaltung im Falle von Verkehrsverstößen keine Unterschiede bereitet.
Der Führerschein würde auch in Deutschland in beiden fällen wirksam eingezogen werden können, sodass auch diesbezüglich kein Unterschied besteht.
Auch ein Fahrverbot können sie dementsprechend erhalten.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
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Nachfrage vom Fragesteller
07.02.2011 | 11:34
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Erneuern lassen muss man seinen Führerschein jeweils nach 10 Jahren in England, das war nicht auf die Umschreibung bezogen.
Also darf man festhalten, dass für einen Deutschen, der in Deutschland lebt und sich vorwiegend dort bewegt, kein Unterschied zwischen einem engl. und einem dt. Führerschein besteht und ich somit getrost die Umschreibung beantragen kann?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
07.02.2011 | 11:39
Sehr geehrte Fragesteller,
dies ist absolut korrekt.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt