Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 136 weitere Antworten zum Thema Führerschein.
Guten Tag,
ich habe einen Führerschein aus dem Vereinigten Königreich, bin aber Deutscher und lebe seit einigen Jahren auch wieder hier.
Neulich riet mir ein Polizeibeamter in einer Kontrolle freundlich, den Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen, da ich den Englischen alle 10 Jahre (oder so ähnlich) erneuern lassen müsste, sonst verliere ich ihn wieder.
Ich bitte um kurze Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der Umschreibung, insbesondere unter Berücksichtigung folgender Fragen:
Bin ich mit engl. FS gleichermaßen von Strafen wie Punkten, Gebühren bei Geschwindigkeitsverstößen etc. betroffen wie mit dt. Führerschein? Kann mir der engl. FS abgenommen werden? Kann ich hier in Deutschland ein Fahrverbot erhalten?
Vielen Dank im Voraus.
Antwort geschrieben am 07.02.2011 11:29:22 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einen Führerschein erworben haben, so brauchen sie diesen auch nicht umschreiben lassen, auch nicht innerhalb von 10 Jahren (§ 28 FeV).
Etwaige Verkehrsverstöße werden in Flensburg unabhängig des Führerscheins registriert, sodass eine Umschreibung oder die Beibehaltung im Falle von Verkehrsverstößen keine Unterschiede bereitet.
Der Führerschein würde auch in Deutschland in beiden fällen wirksam eingezogen werden können, sodass auch diesbezüglich kein Unterschied besteht.
Auch ein Fahrverbot können sie dementsprechend erhalten.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.02.2011 11:34:17
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Erneuern lassen muss man seinen Führerschein jeweils nach 10 Jahren in England, das war nicht auf die Umschreibung bezogen.
Also darf man festhalten, dass für einen Deutschen, der in Deutschland lebt und sich vorwiegend dort bewegt, kein Unterschied zwischen einem engl. und einem dt. Führerschein besteht und ich somit getrost die Umschreibung beantragen kann?
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Erneuern lassen muss man seinen Führerschein jeweils nach 10 Jahren in England, das war nicht auf die Umschreibung bezogen.
Also darf man festhalten, dass für einen Deutschen, der in Deutschland lebt und sich vorwiegend dort bewegt, kein Unterschied zwischen einem engl. und einem dt. Führerschein besteht und ich somit getrost die Umschreibung beantragen kann?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.02.2011 11:39:34
Sehr geehrte Fragesteller,
dies ist absolut korrekt.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
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dies ist absolut korrekt.
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