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Sehr Geehrter Herr Anwald Ich habe noch nie Einen Führerschein Gehabt.möchte nun diesen machen Da Ich den in meinem Beruf Brauche,Ich bin Selbsständiger Gartenbauer.Ich besitze die Holländiche Staatsangehörigkeit durch eine Heirat vor 15 Jahren.Hier müßte Ich die MPU Machen und die Bestehen sie in den meisten fällen nicht.Ich bin Zeit meines Lebens Ohne Führerschein Gefahren die Letzte Tat war vor 2 Jahren.Wie kann Ich nun meinen Führerschein machen und Hier damit Fahren.In der CZ bieten sie auch die MPU mit an aber viel Geringer als Hier wäre das auch eine möglichkeit.Mit Freundlichen Gruß H.P.MehrpahlHinweis:
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Diese Antwort ist vom 19.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 19.02.2010 20:07:12 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Eine Fahrerlaubnis im Ausland können Sie nur erwerben, wenn Sie dort mindestens 185 Tage im Jahr Ihren Aufenthalt haben. Bei einem Wohnsitz in Deutschland werden Sie also in Holland keine Fahrerlaubnis erwerben dürfen.
Selbst wenn Sie aber eine ausländische Fahrerlaubnis vorlegen können, wird die Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland nach Kenntnis des ausländischen Führerscheins eine Eignungsprüfung verlangen können, wenn gegen Sie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Sperre verhängt wurde, die noch nicht abgelaufen ist.
Ob Sie dies befürchten müssen wird aber erst nach Prüfung der konkreten Urteile bzw. Entscheidungen festgestellt werden müssen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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