Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 136 weitere Antworten zum Thema Führerschein.
Wegen einer Undiszipliniertheit meinerseits wurde ich 2010 vor die Wahl gestellt, ein Strafverfahren mit absehbar negativem Ausgang hinzunehmen oder meinen Führerschein freiwillig zurückzugeben. Auf Anraten meines Anwalts (für Verkehrsrecht) gabe ich die FE zurück. Jetzt möchte ich gern wieder Autofahren. Kann ich die FE zurückfordern oder welche Möglichkeiten habe ich? Kann ich die ursprüngliche Aktion noch anfechten?Antwort geschrieben am 13.04.2011 07:28:33 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Astrid Hein
Ludwig-Thoma-Strasse 47, 85232 Unterbachern , Tel: 08131/3339361, Fax: 08131/2715184
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 165
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hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Ohne Einsicht in die Unterlagen ist die Beantwortung der Frage kaum möglich. Wan/unter welchen Voraussetzungen Sie den Führerschein wiederbekommen bzw. einen Antrag auf Neuerteilung stellen können, ergibt sich sicherlich aus den Dokumenten. Gerne können Sie im Rahmen der Nachfragefunktion ergänzende Angaben machen. Eine Anfechtung ist nach einem solch langem Zeitraum nicht mehr möglich.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
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