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Ich habe eine Frage bezüglich der Förderung zur Prostitution. Eine Freundin von mir arbeitet seit einigen Monaten als Prostituierte. Sie hat mir gesagt, das sie damit ihrem Freund helfen möchte. Er hatte sie gefragt, ob sie es tun würde und sie hat aus lauter Liebe ja gesagt. Sie gibt ihm einen beträchtlichen Teil ihrer Einnahmen. Er sagt zwar zwischendurch immer wieder, wenn es ihr zuviel wird und sie nicht damit klarkommt, soll sie damit aufhören ,aber sie macht es weiter, weil sie ihm helfen will. Quasi macht sie es ja einerseits freiwillig, aber im Grunde tut sie es ja nur, um ihm eine finanzielle Stütze zu sein.
Fällt das, was er macht schon unter dem Aspekt "Förderung zur Prostitution"?
Antwort geschrieben am 11.04.2011 18:58:16 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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der Straftatbestand der Förderung der Prostitution besteht nach einer Gesetzesänderung nicht mehr, so dass allenfalls die Ausbeutung nach § 180a StGB oder Zuhälterei nach § 181 StGB in Betracht kommen könnte.
Beide Straftatbestände liegen aber nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht vor, da der "Freund" ihr offenbar das Aufhören angeboten hat, so dass ein Abhängigkeitsverhältnis so nicht erkennbar ist.
Hier obliegt die Entscheidung offenbar allein Ihrer Freundin, so dass ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht vorliegt; denn die offenbar bestehende "Blindheit aus Liebe" reicht dazu nicht aus.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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