Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 30.03.2009 13:33:44

Führungszeugniss

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1636
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12 weitere Antworten zum Thema Führungszeugniss.
Hallo!

Im Juni 2006 wurde ich verurteilt zu 1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe bzw. 3 Jahre Bewährung.

Verurteilt wegen:
Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 5 Fällen, gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Es handelte sich um Haschisch.

Da ich mich um eine Stelle bewerben möchte, würde ich gern wissen wie lange dieser Eintrag im Führungszeugniss zu finden ist.

mfg


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 30.3.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 30.03.2009 14:52:44
Rechtsanwalt Dr. Jesko Baumhöfener
Colonnaden 49, 20354 Hamburg, Tel: 040 38652344, Fax: 040 38652345
Strafrecht, Jugendstrafrecht, Steuerstrafrecht, Verfassungsrecht, Revisionsrecht
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

vorab weise ich darauf hin, dass dies einer ersten Orientierung über die bestehende Rechtslage dient und ein ggf. persönliches Beratungsgespräch bei einem Anwalt Ihrer Wahl nicht ersetzt.

Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann die rechtliche Beurteilung beeinflussen.

Dies vorangestellt, beantworte ich Ihre Fragen auf Grund des dargelegten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Ich gehe aufgrund Ihrer Frage davon aus, dass Sie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monate verurteilt wurden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Ihrer Frage kann ich jedoch leider nicht entnehmen, ob Sie nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurden.

Sollten Sie nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden sein, ergibt sich folgendes:
Aufgrund der oben genannten Daten wird gemäß § 34 II Nr. 3 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) Ihr Eintrag nach fünf Jahren nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen.
Das bedeutet für Sie, dass Ihr Führungszeugnis im Juni 2011 keinen Eintrag mehr aufweisen würde.
Etwas anders würde sich gemäß § 32 II Nr. 6b BZRG ergeben, wenn Sie nach Erwachsenenstrafrecht verurteil worden sind und die Tat, was sich aus dem Urteil ergeben müsste, aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hätten. Dann würde in Ihrem Führungszeugnis kein Eintrag zu finden sein, sodass Sie sich sofort bewerben könnten. Ob sich aus dem Urteil jedoch ergibt, dass Sie die Taten aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen haben, konnte ich Ihren Ausführungen nicht entnehmen.

Sollten Sie nach Jugendstrafrecht verurteilt worden sein, ergibt sich Folgendes:
Dann würde gemäß § 32 II Nr. 3 BZRG ihre Strafe gar nicht erst in das Führungszeugnis aufgenommen werden, so dass Sie keine Bedenken bzgl. einer sofortigen Bewerbung haben müssten.

Zusammenfassend lässt sich Folgendes festhalten:

- Tat nach Erwachsenstrafrecht bestraft, ohne Feststellung einer Betäubungsmittelabhängigkeit im Urteil: Eintrag bis Juni 2011 in Ihrem Führungszeugnis.

- Tat nach Erwachsenenstrafrecht bestraft, mit Feststellung einer Betäubungsmittelabhängigkeit im Urteil: kein Eintrag in Ihrem im Führungszeugnis.

- Tat nach Jugendstrafrecht bestraft: kein Eintrag in Ihrem Führungszeugnis


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.

Bestehende Unklarheiten beantworte ich Ihnen gern innerhalb der kostenlosen Nachfragefunktion, wobei ich darum bitte, die Vorgaben dieses Forums zu beachten.

Darüber hinausgehende Fragen beantworte ich Ihnen gern im Rahmen einer Mandatserteilung. Durch eine Mandatserteilung besteht auch die Möglichkeit einer weiterführenden Vertretung. Die Kommunikation bei größerer Entfernung kann via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen und steht einer Mandatsausführung nicht entgegen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.03.2009 18:22:23

Es wurde nach Erwachsenenstrafrecht geurteilt.
Das Schriftstück vom Gericht ist wie folgt gegliedert
"Urteil", "Gründe"

Im Urteil steht:
Der Angeklagte wird wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmittel in 5 Fällen sowie gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 1Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Unter Gründe steht:
Der Angeklagte ist seit 5 Jahren drogenabhängig und konsumiert Haschisch. Es ist ihm gelungen, seinen zuvor regelmäßigen Konsum auf nunmehr nur noch gelegentlichen Konsum zu reduzieren.

Greift hier Ihre Aussage von oben:
-Tat nach Erwachsenenstrafrecht bestraft, mit Feststellung einer Betäubungsmittelabhängigkeit im Urteil: kein Eintrag in Ihrem im Führungszeugnis

Ein aktuelles Führungszeugniss liegt vor, mit Eintrag der Verurteilung.

Vielen Dank!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.03.2009 20:27:23

Sehr geehrter Ratsuchender,

unter Berücksichtigung Ihrer nunmehr spezifizierten Angaben, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass der Eintrag gemäß § 34 BZRG nach fünf Jahren nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, also ab Juni 2011. Eine Betäubungsmittelabhängikeit wurde bei Ihnen nicht angenommen.

Es tut mir leid, Ihnen keine anderen Auskünfte geben zu können, aber so ist die Rechtslage.

Mit freundlichem Gruß aus Hamburg

RA Dr. Baumhöfener

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Strafrecht letzten Monat:

40
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Führungszeugniss