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Frage geschrieben am 29.05.2010 15:10:48

Fälschung beweiserheblicher Daten / Computerbetrug

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 2233
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 14 weitere Antworten zum Thema Fälschung.
Meine Vorgeschichte vor Akteneinsicht befindet sich hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=83738&

Ich möchte darum bitten, dass der antwortende Rechtsanwalt über gute Kenntnisse der neuen Medien verfügt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhielt im Dezember 2009 eine Vorladung der Polizei wegen mehrfachen Computerbetrugs.
Diesen Termin sagte ich ab und beantragte über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht.Durch die Akteneinsicht erfuhr ich, dass der Geschädigte behauptet, er hätte diverse Warenlieferungen erhalten, welche er nicht bestellt haben will.
Bei dem Geschädigten handelt es sich um einen ehemaligen Nachbarn (wohne dort nicht mehr und wohnte auch schon im Tatzeitraum dort schon nicht mehr).
Dieser Nachbar behauptet, es hätte Streit zwischen uns gegeben, was aber nicht stimmt und er auch nicht beweisen kann.
Insgesamt sollen 24 Bestellungen auf den Namen des Geschädigten erfolgt sein.Diese wurden immer zurückgeschickt, so dass auch kein Schaden entstanden ist.

Alle Bestellungen wurden über das Internet getätigt.

Bei einer dieser Bestellungen wurde meine IP-Adresse festgestellt.
Es handelt sich hierbei um die Webseite einer grossen hannoverschen Tageszeitung.Hier soll ich auf den Namen des Geschädigten ein Abo bestellt haben.Was ich natürlich nicht getan habe.Problem bei der Sache ist, dass meine Mutter bei der Zeitung seit 2001 ein Abonnement besitzt und ich in dem fraglichen Tatzeitraum,aber nicht zum genauen, in der Ermittlungsakte genannten, über das Online-Portal dort mehrer Annoncen geschaltet habe (Flohmarkt und andere Gesuche).Ich habe nun Bedenken, dass hier IP-Adressen verwechselt wurden.

Weiterhin kann meine Mutter bezeugen, dass ich zu dem fraglichen Tatzeitpunkt (Abobestellung auf den Namen des Geschädigten) überhaupt nicht zu Hause war.Meine Mutter ist über 60 und versteht nichts von Computern.

Dieses hatte mein Anwalt in meiner schriftlichen Einlassung an die STA auch geschrieben (Alibi,W-Lan,Verwechslung IP, noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten,keine Streitigkeiten etc).
Ich hatte somit fest mit einer Einstellung gerechnet.

Auch eine Beschlagnahme meines Computers fand nicht statt.

Doch jetzt erreicht mich völlig überraschend eine Anklageschrift.
In der Schrift wird behauptet, ich hätte dem Herrn nachstellen wollen.
Genannt werden 24 Bestellvorgänge.Geladen sind 3 Zeugen.Der bearbeitende Polizist, der Geschädigte sowie die Mitarbeiterin des Verlagshauses.

Ich bin nun geschockt, wie es bei solcher Beweislage zu einer Anklageschrift kommen kann.Die STA scheint meine Einlassung überhaupt nicht gelesen zu haben.Ich habe nun eine Woche Zeit, weitere Beweise vorzubringen.

Ich muss hinzufügen, dass mein jetziger Anwalt weder Fachanwalt für Strafrecht ist, noch über grossen Sachverstand der neuen Medien verfügt.

Was ist nun zu tun ?

Ich bedanke mich für Ihre Auskunft ! Falls erforderlich, kann ich mir vorstellen, den beantwortenden Anwalt hinzuzuziehen.



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