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Frage geschrieben am 13.10.2010 13:43:38

Extrem hohe Handyrechnung

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2410
Mein Handyanbieter hat mir eine extrem hohe Handyrechnung zugesand.
Ich besitze seit etwa 2 Monaten ein neues Handy, mit dem es mir erstmals möglich ist leicht ins Internet zu gehen. Generell benutzte ich das Internet nicht um zu chatten oder Emails zu checken, sondern lediglich um mich über sogenannte "Apps" zu informieren und diese auf mein Handy runterzuladen. Die Software des Handyherstellers, die es mir ermöglichen soll Daten vom Pc auf mein Handy zu instalieren funktionierte nicht wie gewünscht, also musste ich direkt das Handy ans Internet anschließen. Im Zuge dessen lud ich einige Spiele (kostenlos) direkt vom Internet auf das Handy und musste nun feststellen das ich eine Rechnung von 2.000 € erhalten habe. Das schlimme daran ist, das die Rechnung für den kommenden Monat wohl noch höher ausfallen wird als bisher, das ich bereits im neuen Monat ebenfalls Daten heruntergeladen habe.

Mir war nicht bewusst, da ich die Internetverbindung meines Heimnetzwerkes mit dem Handy benutzt habe, das ich solch unglaublich hohe Kosten verursache durch Dateien die ich herunterlade.

Ist hier ein Widerspruch angebracht und könnte er von Erfolg sein? Oder muss ich hier tausende von Euro bezahlen weil ich nicht ausgepasst habe und blauäugig Daten geladen habe?

vielen Dank im voraus.


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte anhand Ihrer Schilderung wie folgt beantworten:

Sie muessen auf jeden Fall gegen die Rechnung "Widerspruch" einlegen oder wie es z.B. bei der Telekom heisst, "Beanstandungen" erheben. Nach den Bedingungen dieses Anbieters besteht hierfür eine Frist von 8 Wochen nach Rechnungserhalt. Verstreicht die Frist, ohne dass Beanstandungen erhoben sind, gelten die Rechnungsbeträge als genehmigt.

Ob die Rechnungshöhe im Ergebnis gerechtfertigt ist, kann dagegen erst abschliessend nach Prüfung Ihres Vertrages und der Rechnung gesagt werden. Sollten Sie eine Überprüfung wünschen, können Sie sich gern an mich wenden.
Wichtig ist aber zunächst, dass Sie Ihre Rechte wahren und die Rechnung beanstanden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriedenstellend beantwortet zu haben.



Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
info@kanzlei-steidel.de
Tel.: 0431 - 895990

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