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Frage geschrieben am 17.09.2010 12:23:58

Extrem überteuerte Handyrechnung!

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2675
Hallo,

ich habe meiner Freundin mein iPhone 3G geschenkt. Sie aktuell bei O2 und hat in der Regel eine Handyrechnung von rund 60 Euro. Sie nutzt keine Internetdienste aktuell mit Ihrem Vertrag und Handy. Da ich weiss dass das iPhone dies bietet hat sie ausdrücklich auf Mails und Internet surfen verzichtet um nicht teuere Kosten zu bekommen. Sie war lediglich im Netz als Sie im WLan Netzwerk zu Hause war.

Jetzt hat Sie eine Rechnung von rund 300 Euro bekommen. Natürlich hat sie gleich bei O2 angerufen und die sagten Ihr das es beim "alten" iPhone nicht die Möglichkeit gibt das Internet zu deaktivieren. Sie hat einen Tarif dazu gebucht der Sie 10 Euro im Monat kostet aber die Rechnung von 300 Euro bleibt bestehen und ich sehe es nicht ein diese zu zahlen, da sie ja wirklich nicht im Netz war. O2 hätte Sie meiner Meinung nach darauf hinweisen müssen wenn Sie sehen das der Kunden 10 Stunden im Netz ist aber ohne Aktivität. Das finde ich eine Frechheit das es so weit kommt.

Meine Frage, was können wir nun tun. Die Rechnung einfach begleichen oder gegen vorgehen? Müssen rechtliche Schritte eingeleitet werden oder gibt es die Möglichkeit auf einen Paragraphen hinzuweisen und mit einem Anwalt zu drohen rechtliche Schritte einleiten zu lassen.

Ich wäre Ihnen dankbar für Ihre Antwort.
Herzlichen Dank. MfG Markus


Antwort geschrieben am 17.09.2010 13:28:10
Rechtsanwalt Marko Setzer
Tucholskystraße 37, 10117 Berlin, Tel: 030 54495266, Fax: 030 54495268
Gewerblicher Rechtsschutz, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
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Sehr geehrter Fragensteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich aufgrund Ihrer Sachverhaltsangaben gern summarisch wie folgt beantworten möchte:

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wurden die Kosten durch die Nutzung des Internets verursacht, von Ihrer Freundin gewollt oder ungewollt.

Zunächst einmal ist der Kunde beim Umgang mit seinem Mobiltelefon allein verantwortlich, durch z.B. Aktivierung der Tastensperre ect. dafür zu sorgen, dass sich das Gerät nicht aus Versehen ins WWW einwählt etc. Der Mobilfunkanbieter muss z.B. nur dafür sorgen, dass ausreichende Betriebsanleitungen ausgehändigt werden, sofern er Geräte (Telefone, Router) bei Verträgen mitliefert. Aber auch dann hat der Kunde nachzuweisen, dass er das Gerät ordnungsgemäß bedient hat, und der kostenauslösende Defekt auf Seiten des mitgelieferten Gerätes liegen muss.

Tatsächlich gibt es mittlerweile Urteile, wie das Urteil des Landgericht Bonn (Aktenzeichen: 7 O 470/09), dass den Telekommunikationsanbieter bei sprunghaftem Kostenanstieg oder auffällig hoher Gebühren verpflichtet, den Kunden zu warnen bzw. zu informieren und gegebenenfalls vor erneuter Kostenexplosion die Sim-Karte kurzfristig zu sperren, um z.b. Missbrauch zu verhindern.

Nach meiner Einschätzung ist jedoch der Sprung der Kosten von ca. 60 EUR auf ca. 300 EUR nicht so hoch, wie vergleichsweise im genannten Urteil. Dort handelte es sich um 4-stellige Summen.

Ich würde Ihnen dazu raten, die Summe mit dem Vermerk (Unter Vorbehalt) zu begleichen und den Mobilfunkanbieter um eine ausführliche Kostenaufschlüsselung bzw. Einzelabrechnung zu bitten. Ein Mobilfunkanbieter muss in der Regel durch ein Datenprotokoll alle Verbindungsnachweise genau protokollieren.

Dies könnten Sie dann zb (sofern noch nicht gelöscht) mit dem internen Datenzähler des Mobilfunkgerätes überprüfen und bei Unterschieden dem Mobilfunkanbieter mitteilen.

Anderenfalls (bei Nichtzahlung) wird der Mobilfunkanbieter Ihrer Freundin wahrscheinlich die Sim-Karte sperren und damit wäre Ihnen bestimmt nicht geholfen.

Ich bedauere, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können. Aber Angesichts des doch relativ geringen Streitwertes, käme eine anwaltliche Beauftragung wirtschaftlich gesehen nur in Betracht, wenn Ihre Freundin über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die das Prozesskostenrisiko mindert.

Im Ergebnis kann ich aufgrund der geschilderten Informationen vorerst keine unberechtigte Forderung des Mobilfunkanbieters erkennen.

Hinweis:
Bei der obigen Beantwortung Ihrer Frage, die ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Bitte berücksichtigen Sie deshalb, dass dies eine umfassende juristische Begutachtung nicht ersetzen kann und soll.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung unter Umständen sogar völlig anders ausfallen. Nutzen Sie deshalb die kostenlose Rückfragemöglichkeit, sollten noch Fragen offen stehen.

Über eine positive Bewertung durch Sie würde ich mich sehr freuen.

Marko Setzer
- Rechtsanwalt in Berlin-

Web: http://www.ra-setzer.de/kontakt/
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