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Frage geschrieben am 09.03.2011 18:14:35

Exmatrikulation

Rechtsgebiet: Hochschule, Prüfungen | Einsatz: € *** | Status: archiviert | Aufrufe: 1982
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 7 weitere Antworten zum Thema Exmatrikulation.
Hallo!

Ich wurde eben von der FH exmatrikuliert.

Was ist passiert:
Ich musste in zwei Prüfungen wiederholen. Eigentlich letztes Jahr schon. Da mir aber der Prüfungszeitpunkt überhaupt nicht in meine restliche Prüfungsplanung passte und ich gestehen muss aus eigener Dummheit und blauäugiger Herangehensweise dachte, ich könnte nicht bestandene Prüfungen schieben, um im Sommersemester nochmal die ein oder andere Vorlesung zu besuchen und wurde prompt mit jeweils der Note 5 bestraft. Dumm gelaufen, aber nicht weiter tragisch - soweit. Denn nun stand im letzten Sommersemester der Drittversuch an. Ich wurde allerdings krank. So krank, dass ich trotz sehr guter Vorbereitung nicht an den Prüfungen teilnehmen konnte. Dies hab ich auch durch ärztliche Atteste belegt und eine Fristverlängerung für ein weiteres Semester erhalten. Man mag es kaum glauben, aber genau das Selbe ist mir eben noch einmal passiert! Ich lag komplett flach, konnte mich weder richtig auf die Prüfungen vorbereiten, noch selbst an ihnen teilnehmen. Da auch der Drittversuch anstand, wollte ich natürlich keinerlei Risiko eingehen. Durch ein Nichtbestehen wäre das Studium beendet gewesen, was ich mit aller Gewalt verhindern wollte. Vielleicht ein kleines psychisches Problem wegen der beiden Drittversuche!?!?
Naja! Jedenfalls nochmal zum Doc und mir attestieren lassen, dass ich genau zu den Prüfungstagen nicht prüfungsfähig war.
Jetzt kommt das Traurige, die Exmatrikulation kam mit der Begründung auf Ablehnung meines Antrags auf Fristverlängerung. Ohne weitere Begründung. Erst nach einem Anruf beim Studienamt wurde mir mitgeteilt, dass eine weitere Fristverlängerung nicht genehmigt wurde, weil mein Studienziel gefährdet gesehen wurde und dass eine nicht bestandene Prüfung innerhalb von 12 Monaten bestanden bzw. nochmals geschrieben werden muss.
Ich hab habe aber noch nicht mal die Studien-, geschweige denn die Höchststudiendauer erreicht!
Somit meine Frage: Ich kann dagegen Einspruch erheben, aber macht das denn überhaupt einen Sinn? bzw. Wie soll ich meinen Einspruch begründen, also auch formulieren?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen


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