Ex-Vermieter hält Kaution zurück
Preis: 55,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit folgendem Problem an Sie:
Meine Frau und ich hatten in einem Zweifamilienhaus eine Wohneinheit sowie eine Gewerbeeinheit angemietet. In beiden Mietverträgen war en Detail aufgeführt, wie wir uns um den Garten zu kümmern haben und was in unseren Kostenbereich fällt. Wichtig: Es gab allerdings weder ein Einzugs- noch ein Auszugsprotokoll des jeweiligen Ist-Zustandes.
Wir sind nun im April 2012 nach ca. 1,5 Jahren ausgezogen, und Ende Mai - also nach Ablauf einer gewissen Zeit der Hauptvegetationsperiode meldet sich nun der Vermieter zu Wort. Er zahle die Kaution nicht zurück, betont er mündlich. Ihm seien enorme Kosten in Sachen Gartenarbeit entstanden. Zwei von ihm in Auftrag gegebene Kostenvoranschläge belaufen sich jeweils auf über 2000 Euro für Unkraut jäten, Rückschnitte von Büschen, Hecken, Materialabtransport, etc. Die Kaution beträgt insgesamt rund 3000 Euro.
Wir bestreiten seine Forderungen, weil wir stets wie die Ackergäule im Garten gearbeitet haben und halten das Vorgehen des Vermieters für eine geplante Schikane. Wir hatten in den eineinhalb Jahren ständig Probleme mit ihm. Er hat uns zum Beispiel lediglich vier Wochen (!) nach unserem Einzug vorgeworfen, wir seien durch falsches Lüften für eine erhebliche Schimmelbildung im Zimmer unseres Babys verantwortlich, obwohl es sich eindeutig um bauliche Mängel handelte.
Aktuell wirft er uns zudem noch vor, wir hätten die Wohneinheiten nicht gestrichen übergeben, obwohl wir sie gestrichen übernommen hätten. Als Zeugin dafür gibt er die Vormieterin an.
Allerdings war zum Zeitpunkt unseres Einzugs definitiv nicht gestrichen. Wir haben in mehreren Räumen nachgestrichen und sogar eine komplett braune Wand weiß überstreichen müssen. Wie verhält es sich mit der Pflicht des Mieters, Räume nach eineinhalb Jahren gestrichen übergeben zu müssen? Im Mietvertrag steht nur, dass die Wohnungen so übergeben werden müssen wie sie beim Einzug vorgefunden worden waren.
Wir möchten von Ihnen nun gerne wissen, wie Sie unsere rechtliche Ausgangssituation in den Streitthemen (Garten, Streicharbeiten) bewerten und wann wir überhaupt juristisch aktiv werden könnten, denn der Vermieter muss die Kaution für die beiden Wohneinheiten (Verträge liefen/laufen am 30. April bzw. 30. Juni aus) ja nicht direkt anweisen. Als Konsequenz der Streitigkeiten haben wir die letzte Miete für die Gewerbeeinheit zunächst einbehalten. Dürfen wir das überhaupt?
In der kommenden Woche wird es einen Ortstermin geben. Der Vermieter hat uns mit Blick auf "meine Erfahrung in diesen Angelegenheiten und eine drohende Kostenexplosion durch einen möglichen Rechtsstreit" schriftlich "dringend geraten, uns gütlich zu einigen".
Beste Grüße und vielen Dank für Ihre ausführliche Beantwortung unserer Fragen









