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Frage geschrieben am 07.07.2009 07:07:13

Ex Freundin ausgezogen, wer bekommt die Kaution?

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2346
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema Freundin.
Hallo. Ich habe eine wichtige Frage.

Ich bin mit meiern damaligen Freundin zusammen in eine Mietwohnung gezogen.

Dabei hat SIE die Kaution in Höhe ca. 1000€ hinterlegt.

Sie hat mich aber vor mehr als einem Jahr dort sitzen lassen.
Jetzt bin ich selbst in eine neue Wohnung gezogen und musste mietsicherheit bezahlen.

Jetzt meine Frage:

Wer bekommt die Mietkaution? zumal meine Ex-Freundin sich niemals an der Miete an sich beteiligt hat, sprich, ICH habe die Mietlast stets getragen.

ist es auch rechtlicher Sicht korrekt, dass Sie die Kaution zurückbekommt, oder ist es aus moralischer Sicht nicht eher so, dass ICH die Kaution einbehalte, zumal ich in der alten Wohnung auch Schönheitsreparaturen geleistet habe (aus meiner eigenen Tasche).

Ist es nicht mein Recht, wenigsten einen Teil der Kaution einzubehalten?

Mfg
Dirk


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 7.7.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 07.07.2009 09:00:03
Rechtsanwältin Dipl.-Juristin Ana-T. Bitter
Henri-Dunant-Str. 8, 31141 Hildesheim, Tel: 05121/2984155, Fax: 05121/2984855
Erbrecht, Strafrecht, Fachanwalt Familienrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrter Rechtsratsuchender,

gern beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes nach erster Einschätzung wie folgt:

Problematisch ist hier, dass Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelebt haben, für die das Gesetz keine speziellen Regeln bei der Beendigung vorsieht und es offensichtlich unterlassen wurde, Vereinbarungen zwischen Ihnen und der Exfreundin für den eingetretenen Fall zu treffen.

Da die Kaution unstreitig von der Exfreundin allein geleistet wurde, dürfte selbige auch mit guten Aussichten die Auszahlung allein an sie verlangen können, allerdings erst nach erfolgter Abrechnung durch den Vermieter.

Sollte die Exfreundin genauso wie Sie Mietvertragspartei geworden sein, dann hätte sie im Grundsatz auch die Hälfte der entstehenden Aufwendungen zu tragen gehabt. Die Frage ist nun, ob die Exfreundin mit dem Auszug im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Ihnen, der Exfreundin und dem Vermieter aus allen Rechten und Pflichten des Mietvertrages entlassen wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, haftet die Exfreundin noch immer für alle Pflichten aus dem Mietvertrag und sehe ich für Sie durchaus Erfolgsaussichten, z.B. die entstandenen Renovierungskosten hälftig von der Expartnerin erstattet zu verlangen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen einen ersten hilfreichen Überblick gegeben zu haben. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Ich bitte zu beachten, dass die Beratung in diesem Forum den Gang zum Anwalt nicht ersetzen kann und sich die Tendenz der Antwort bei Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen auch komplett verändern kann.

Mit freundlichen Grüßen,


Bitter
Rechtsanwältin



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