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Frage geschrieben am 28.10.2010 20:17:39

Ex-Bandkollegen nutzen geschützten Bandnamen für Bewerbung ihres Projekts

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1128
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Zwei ehemalige Bandkollegen, die früher einmal bei uns in der Musikgruppe gespielt haben, nutzen den guten Ruf unseres beim DPMA-geschützten Bandnamens offensiv für die Bewerbung ihres eigenen, neuen Musikprojekts aus. Frage: Was ist diesbezüglich erlaubt, was nicht? Ist eine Bewerbung der Form "ehemaliger Sänger und Drummer von GESCHÜTZTER MARKENNAME mit ihrem neuen Rock-Projekt" ok, da es den Tatsachen entspricht? Oder wird unser guter Ruf in unlauterer Weise zu deren Vorteil ausgenutzt (sie aquirieren dadurch Konzerte). Wie steht es um etwaige dadurch entstehende negative Auswirkungen für uns? Ein Beispiel: Da die Qualität des musikalischen Schaffens unserer 2 Ex-Kollegen schlecht ist und unser Name damit in Verbindung gebracht wird, ist deren Auftreten (das in den Mittelpunkt Rücken der Tatsache, dass sie einmal bei uns mitgespielt haben) durchaus negativ für uns. Dürfen die 2 Ex-Kollegen auch alte Fotos von Livekonzerten vor großen Menschenmengen aus ihrer Zeit bei uns ungefragt nutzen, nur weil sie darauf abgebildet sind?


Antwort geschrieben am 28.10.2010 21:25:56
Rechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Verboten ist die Verwendung der Marke als solche in einem rein werblichen Zusammenhang. Als Ausnahme von diesem grundsätzlichen Verbot sind zutreffende Tatsachenbehauptungen erlaubt, so z.B. die werbliche Mitteilung über eine frühere Mitgliedschaft. Allerdings ist hier die Grenze zwischen erlaubt und unerlaubt sehr dünn und in jedem Einzelfall unterschiedlich. Daher ist es empfehlenswert, die jeweiligen Sachverhalte von einem Anwalt begutachten zu lassen. Ich bedaure, Ihnen hier keine konkrete Ja/Nein-Antwort geben zu können.

Wenn durch eine aktuelle schlechte Leistung der ehemaligen Mitglieder negative Auswirkungen für Sie entstehen, können Sie sich markenrechtlich nur sehr eingeschränkt dagegen wehren. Sie können allenfalls verbreiten, dass es ehemalige Mitglieder sind und keinesfalls mehr in Verbindung mit der Band stehen.

Fotos von Livekonzerten dürfen nur mit Erlaubnis der Urheber(Fotografen) verwendet werden. Wenn die Fotos der ehemaligen Band und der geschützte Bandname zu sehr in den Mittelpunkt gerückt werden, kann sich dadurch eine Markenverletzung ergeben.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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Ex-Bandkollegen nutzen geschützten Bandnamen für Bewerbung ihres Projekts | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-10-29
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