Evtl. Nachforderung von KK-Beiträgen
26.04.2005 17:52 |
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Generelle Themen
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Im Bekanntenkreis haben wir einen Rentner, der bei einer gesetzl. KK freiw. versichert war, aber aufgrund der ab April 2002 gültigen Rechtslage als pflichtversichert eingestuft wurde.
Er bezieht Rente a) von der BfA und b) Betriebsrente. Während er vorher die Beiträge aus der Betriebsrente an die KK selbst zahlte, entfiel diese Zahlung ab April 2002. Im Gegenzug hätte m.W. der ehemalige Arbeitgeber die Beiträge an die KK abführen müssen, tat und tut er aber nicht. Eine vorsichtige Nachfrage beim Arbeitgeber, ob dort nicht ein Fehler vorliege, ergab, daß diesem eine Mitteilung der KK vorliegt, daß im Falle von Herrn N.N. nicht zu zahlen sei, man habe sich nichts vorzuwerfen. Es ist damit zu rechnen, daß der KK dieser Fehler irgendwann auffällt. Frage: Kann die KK die Beiträge ab April 2002 nachfordern oder gilt die Forderung ab Zeitpunkt der Feststellung? Komplizierter wird es noch dadurch, daß eine unterhaltsberechtigte Person im Falle einer Nachforderung der KK ihren Anteil aus dem eingesparten KK-Beitrag zurückzahlen müßte.
Zusatzfrage: Sind ausländische, staatliche Rentenbezüge in Deutschland zu versteuern?
Trifft nicht Ihr Problem?
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Nachforderung evtl.
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